Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 20.11.2003 - 39 C 157/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Fahrzeughalters wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Haftung des Fahrzeugführers wegen Verursachung eines Schadens an einem im absoluten Halteverbot geparkten Pkw; Haftungsverteilung auf Fahrzeughalter und Fahrzeugführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mitverschulden - Parken - Parkplatzunfälle - Parken im Straf- und OWi-Recht - Parken im Zivilrecht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 8 S 5863/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten …
Auszug aus AG Düsseldorf, 20.11.2003 - 39 C 157/02
Wird ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug angefahren, weil es die Fahrbahn behindernd verengt, trifft den Halter und Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung (Hentschel, Anderen Orts; OLG Hamm, NZV 191, 271; LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434).
- AG Bremen, 06.12.2013 - 25 C 357/13
Verkehrsunfall bei Parken im absoluten Halteverbot - Mithaftung
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein derartiger Halteverstoß in der Regel zumindest zu einer Mithaftung in Höhe der einfachen Betriebsgefahr führt (KG, VM 1991, 52; OLG Köln, VersR 1988, 725, 726; LG Nürnberg-Fürth, NJW 1991, 3288; LG Kiel, Urteil vom 27. September 2001 - 7 S 64/01 -, juris, AG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2003, 39 C 157/02), Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl. 2013, Rdnr. 294).
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