Rechtsprechung
| VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anspruch eines Kindes auf Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Rn. 10 Die fehlerhafte Aufnahme des Bewerberkindes mit der laufenden Nummer 279 führt dazu, dass dieser Schulplatz für das Eilrechtsschutzbegehren im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG) grundsätzlich so behandelt wird, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).
Besteht zwischen den Bewerbern jedoch bereits eine Rangfolge auf Grund des Aufnahmeverfahrens, ist der fiktive freie Platz an den ranghöchsten Bewerber zu vergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 19 zum Kriterienkontingent; VG Berlin…, Beschluss vom 21. August 2023 - 39 L 350/23 - juris Rn. 21 zum Loskontingent), hier dem im großen Losverfahren (VG Berlin…, Beschluss vom 22. August 2023 - VG 39 L 355/23 - juris Rn. 22).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde, wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick zu nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 16 m.w.N.).Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten, so ist der freie Platz unter ihnen zu verlosen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 18; Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2020 - 3 S 97.20
Besonderer Härtefall im Sinne des § 56 Abs 6 S 1 Nr 1 Satz 1 SchulG BE 2004 wegen …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Ihm soll jedoch auch kein Mehr zu dem gegeben werden, was er in einem ordnungsgemäß durchgeführten Verwaltungsverfahren erlangen würde oder erlangt hätte (vgl. zur Vermeidung von Überkompensationen in anderem Zusammenhang OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - OVG 3 S 97/20 - juris Rn. 10; sowie VG Berlin…, Beschluss vom 24. August 2023 - VG 39 L 351/23 - juris Rn. 33).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 9 S 87.19
Gewünschte andere Grundschule; Aufnahme; "Antrags-Kind"; fehlender …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 juris Rn. 6;… Beschluss der Kammer vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 juris Rn. 23). - VG Berlin, 24.08.2023 - 39 L 351.23
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Ihm soll jedoch auch kein Mehr zu dem gegeben werden, was er in einem ordnungsgemäß durchgeführten Verwaltungsverfahren erlangen würde oder erlangt hätte (vgl. zur Vermeidung von Überkompensationen in anderem Zusammenhang OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - OVG 3 S 97/20 - juris Rn. 10; sowie VG Berlin, Beschluss vom 24. August 2023 - VG 39 L 351/23 - juris Rn. 33). - VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 juris Rn. 23). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23
Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Jahrgangsstufe 7 eines …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Nachrückerliste nur für das Nachrückerverfahren maßgeblich und für eine Rangbestimmung im Rahmen der Fehlerheilung nicht heranzuziehen sei (Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg Beschlüsse vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 8 und vom 18. März 2024 - OVG 3 S 77/23 - EA S. 6 f.). - VG Berlin, 04.06.2024 - 39 K 646.23
Auswahlverfahren nach § 56 Abs. 6 SchulG BE; Kompensation der Aufnahme eines zu …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Dies entspricht Sinn und Zweck des in § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 SchulG angeordneten Losverfahrens, das die Platzvergabe aufgrund einer zufälligen und chancengleichen Auswahl gewährleistet (zu alledem bereits: Urteil der Kammer vom 4. Juni 2024 - 39 K 646/23 - juris Rn. 31 ff.). - LG Freiburg, 23.07.2024 - 3 S 77/23
Keine Schmerzensgeldpflicht des Vermieters ohne Verschulden
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Nachrückerliste nur für das Nachrückerverfahren maßgeblich und für eine Rangbestimmung im Rahmen der Fehlerheilung nicht heranzuziehen sei (…Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg Beschlüsse vom 3. November 2023 - OVG 3 S 80/23 - juris Rn. 8 und vom 18. März 2024 - OVG 3 S 77/23 - EA S. 6 f.). - VG Berlin, 22.08.2023 - 39 L 355.23
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24
Besteht zwischen den Bewerbern jedoch bereits eine Rangfolge auf Grund des Aufnahmeverfahrens, ist der fiktive freie Platz an den ranghöchsten Bewerber zu vergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 19 zum Kriterienkontingent; VG Berlin…, Beschluss vom 21. August 2023 - 39 L 350/23 - juris Rn. 21 zum Loskontingent), hier dem im großen Losverfahren (VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2023 - VG 39 L 355/23 - juris Rn. 22). - VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 350.23
- VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 316.24 Hiervon ist auch dann auszugehen, wenn die Geschwister im paritätischen Wechselmodell jeweils zusammen zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024 - VG 39 L 180/24 - EA, S. 4; Beschluss vom 24. August 2022 - VG 39 L 300/22 - EA, S. 10).
Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris, Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024, a.a.O.;… Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris, Rn. 23).
- VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 205.24 Im selben Haushalt leben Geschwister insbesondere auch dann, wenn sie im paritätischen Wechselmodell jeweils zusammen zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024 - VG 39 L 180/24 - EA, S. 4; Beschluss vom 24. August 2022 - VG 39 L 300/22 - EA, S. 10).
Rn. 29 Selbst wenn man allerdings unterstellt, dass das Ankergeschwisterkind gar nicht im Wechselmodell und damit gar nicht bei dem Vater lebt, stellt dies das Zusammenleben der Geschwisterkinder nicht grundsätzlich in Frage, denn nach Auffassung der Kammer kann in einer solchen Konstellation ein Zusammenleben im Sinne § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 SchulG auch dann bejaht werden, wenn die Kinder zumindest die Hälfte der Zeit gleichzeitig im selben Haushalt leben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris, Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024 - VG 39 L 180/24 - EA, S. 4 mit dezidierter Begründung;… Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris, Rn. 23).
- VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 195.24 Rn. 16 Soweit die Antragsteller im Parallelverfahren VG 39 L 180/24 zu dem Geschwisterkind mit der laufenden Nummer 279 rügen, dass für dieses kein Geschwistervorrang bestehe, weil es mit dem älteren Stiefgeschwisterkind nicht ständig im selben Haushalt lebe, trifft dieser Einwand zu.
Denn unter den verbliebenen Bewerberkindern, die um Eilrechtsschutz nachgesucht haben, ist die Antragstellerin zu 1 im Verfahren VG 39 L 180/24 mit dem Losrang 46 das bestplatzierte Kind, während das Kind der Antragsteller im hiesigen Verfahren auf Rang 62 gelost wurde und ihr daher im Rang nachgeht.
- VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 338.24 Hiervon ist auch dann auszugehen, wenn die Geschwister im paritätischen Wechselmodell jeweils zusammen zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024 - VG 39 L 180/24 - EA, S. 4; Beschluss vom 24. August 2022 - VG 39 L 300/22 - EA, S. 10).
Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris, Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024, a.a.O.;… Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris, Rn. 23).
- VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 148.24
Vorläufige Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe
Denn unter den verbliebenen Bewerberkindern, die um Eilrechtsschutz nachgesucht haben, ist die Antragstellerin zu 1 im Verfahren VG 39 L 180/24 mit dem Losrang 46 das bestplatzierte Kind, während der Antragsteller zu 1 im hiesigen Verfahren auf Rang 167 gelost wurde und ihr daher im Rang nachgeht. - VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 206.24 Denn unter den verbliebenen Bewerberkindern, die um Eilrechtsschutz nachgesucht haben, ist die Antragstellerin zu 1 im Verfahren VG 39 L 180/24 mit dem Losrang 46 das bestplatzierte Kind, während der Antragsteller zu 1 im hiesigen Verfahren auf Rang 122 gelost wurde und ihr daher im Rang nachgeht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".