Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06 KfH |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06 KfH
- LG Stuttgart, 30.05.2007 - 39 O 119/06
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 13/06
- BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 67/06
Auszug aus LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06
Der Streit der Parteien über die Unwirksamkeit und Nichtigkeit dieser Beschlüsse ist Gegenstand des Verfahrens 39 O 67/06 KfH des Landgerichts Stuttgart.Der Kläger ist der Auffassung, dass der Erwerb von ...-Beteiligungsgesellschaften als ...-Geschäftsführungsmaßnahme zu den am 18.01.2006 beschlossenen Geschäftsführungsmaßnahmen aus den gleichen, wie auch im Verfahren 39 O 67/06 KfH geltend gemachten Gründen unwirksam bzw. nichtig sei.
Wegen der Einzelheiten zum Sachverhalt und der Argumentation der Parteien wird auf den Inhalt der Akten, insbesondere auf die den zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen sowie auf den Akteninhalt und das Urteil der Kammer vom 16.08.2006 - 39 O 67/06 KfH.
Insofern wird bezüglich der Zustimmung zum Erwerb der Hoch- und Ingenieurbauorganisation durch die Beklagte von ... und im Blick auf den Erwerb des Projektentwicklungsgeschäftes von der ... zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 16.08.2006 - 39 O 67/06 KfH -, Seite 12 ff., insbesondere dort Ziffer 1, 1. c)f und 1. f) verwiesen.
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen ebenso auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 16.08.2006 im Verfahren 39 O 67/06 KfH, S. 17, Ziffer 2., verwiesen.
- BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages
Auszug aus LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06
Ob dabei Vertreter der Anteilseigner wegen eines Interessenkonfliktes einem Stimmverbot unterlagen, kann vorliegend offen bleiben, da nach zutreffender und auch vom Kläger selbst vertretener Auffassung die vom Kläger angenommene Nichtigkeit des gefassten Beschlusses nach ganz herrschender Meinung nur dann in Frage kommt, wenn die zu beanstandende Stimme für das Beschlussergebnis konstituierend gewesen wäre, d.h. dass, wenn der Mangel nachweislich keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis gehabt hat, eine Wirksamkeit des Beschlusses trotz Vorliegens von Stimmverboten anzunehmen ist (vgl. BGHZ 47, 341, 346; OLG Hamburg, AG 1992, 197, 200;… Hopt/Roth, a.a.O., § 108 Rn. 145;… MKAktG-Semler, a.a.O., § 108 Rn. 224 und KölnKommAktG-Mertens, 2. Aufl. 1996, § 108 Rn. 74).Allein aus der bloßen Anwesenheit von Vertretern der Mehrheitsgesellschafterin und der Sitzungsleitung folgt noch keine kausale Beeinflussung (…vgl. Hopt/Roth, a.a.O., § 108 Rn. 145; BGHZ 47, 341, 346).
- OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91
Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06
Auch eine Begründung der Klagebefugnis entsprechend den Regeln der actio pro socio wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls für solche Fälle abgelehnt, in denen wie im vorliegenden Fall Konflikte, die zwischen Mehrheit und Minderheit im Aufsichtsrat auftreten, über den Umweg eines Rechtsstreits mit letztlich dem Vorstand ausgetragen werden sollen (vgl. BGHZ 106, 54, 60 ff.; OLG Celle, NJW 1990, 582, 583;… Hüffer, a.a.O., § 111 Rn. 4;… GroßkommAktG-Hopt/Roth, 4. Aufl. 2005, § 111 Rn. 351; Hoffmann-Becking, Münch. HdB GesR IV, 2. Aufl. 1999, § 33 Rn. 59 und Deckert, AG 1994, 457 und für den Aufsichtsrat als Gesamtorgan: OLG Hamburg, AG 1992, 197;… Hüffer, a.a.O., § 111 Rn. 4, MKAktG-Semler, 2. Aufl. 2004, § 111 Rn. 207 und Brücher, AG 1989, 190).Ob dabei Vertreter der Anteilseigner wegen eines Interessenkonfliktes einem Stimmverbot unterlagen, kann vorliegend offen bleiben, da nach zutreffender und auch vom Kläger selbst vertretener Auffassung die vom Kläger angenommene Nichtigkeit des gefassten Beschlusses nach ganz herrschender Meinung nur dann in Frage kommt, wenn die zu beanstandende Stimme für das Beschlussergebnis konstituierend gewesen wäre, d.h. dass, wenn der Mangel nachweislich keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis gehabt hat, eine Wirksamkeit des Beschlusses trotz Vorliegens von Stimmverboten anzunehmen ist (vgl. BGHZ 47, 341, 346; OLG Hamburg, AG 1992, 197, 200;… Hopt/Roth, a.a.O., § 108 Rn. 145;… MKAktG-Semler, a.a.O., § 108 Rn. 224 und KölnKommAktG-Mertens, 2. Aufl. 1996, § 108 Rn. 74).
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 57/88
Prozeßführungsbefugnis einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06
Auch eine Begründung der Klagebefugnis entsprechend den Regeln der actio pro socio wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls für solche Fälle abgelehnt, in denen wie im vorliegenden Fall Konflikte, die zwischen Mehrheit und Minderheit im Aufsichtsrat auftreten, über den Umweg eines Rechtsstreits mit letztlich dem Vorstand ausgetragen werden sollen (vgl. BGHZ 106, 54, 60 ff.; OLG Celle, NJW 1990, 582, 583;… Hüffer, a.a.O., § 111 Rn. 4;… GroßkommAktG-Hopt/Roth, 4. Aufl. 2005, § 111 Rn. 351;… Hoffmann-Becking, Münch. HdB GesR IV, 2. Aufl. 1999, § 33 Rn. 59 und Deckert, AG 1994, 457 und für den Aufsichtsrat als Gesamtorgan: OLG Hamburg, AG 1992, 197;… Hüffer, a.a.O., § 111 Rn. 4, MKAktG-Semler, 2. Aufl. 2004, § 111 Rn. 207 und Brücher, AG 1989, 190). - OLG Celle, 09.10.1989 - 9 U 186/89
Auszug aus LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06
Auch eine Begründung der Klagebefugnis entsprechend den Regeln der actio pro socio wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls für solche Fälle abgelehnt, in denen wie im vorliegenden Fall Konflikte, die zwischen Mehrheit und Minderheit im Aufsichtsrat auftreten, über den Umweg eines Rechtsstreits mit letztlich dem Vorstand ausgetragen werden sollen (vgl. BGHZ 106, 54, 60 ff.; OLG Celle, NJW 1990, 582, 583;… Hüffer, a.a.O., § 111 Rn. 4;… GroßkommAktG-Hopt/Roth, 4. Aufl. 2005, § 111 Rn. 351;… Hoffmann-Becking, Münch. HdB GesR IV, 2. Aufl. 1999, § 33 Rn. 59 und Deckert, AG 1994, 457 und für den Aufsichtsrat als Gesamtorgan: OLG Hamburg, AG 1992, 197;… Hüffer, a.a.O., § 111 Rn. 4, MKAktG-Semler, 2. Aufl. 2004, § 111 Rn. 207 und Brücher, AG 1989, 190).
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 13/06
Aktienrecht: Prozeßführungsbefugnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gegen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.08.2006 (39 O 119/06 KfH) wird.
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- BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
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