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| VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14 (e.A.) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
Ob und inwieweit es möglich erscheint, dass der Vorsitzende sein Ermessen hinsichtlich der Gestaltung der gerichtlichen Verhandlung und der sitzungspolizeilichen Anordnungen in einer Weise ausgeübt hat, die die Bedeutung und Tragweite des Gewährleistungsgehalts der Rundfunkfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Sächs- Verf) verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, BVerfGE 119, 309 [321 ff.]) oder gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) verstößt, kann ohne Kenntnis des konkreten Inhalts der Anordnung und ihrer Begründung nicht festgestellt werden. - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
Insoweit fehlt es bereits an einer nachvollziehbaren Darstellung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 10-IV-09
Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 10-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 48-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.07.2014 - 39-IV-14
Das Vorbringen des Antragstellers muss die Feststellung ermöglichen, dass sein in der Hauptsache verfolgtes Begehren jedenfalls weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist; ist noch kein Hauptsacheverfahren anhängig, hat die Antragsbegründung zu gewährleisten, dass diesbezüglich eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 48-IV-11).
- VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 82-IV-18
Ausschluss einer Kindesmutter von der Vernehmung ihrer Kinder im Rahmen eines …
Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2014 - Vf. 39-IV-14 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 83-IV-18
Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Kroatien zur Vollstreckung eines …
Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2014 - Vf. 39-IV-14 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 19.12.2019 - 131-IV-19 Um den Verfassungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, die genannten Voraussetzungen zu prüfen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. §§ 32 und 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG substantiiert zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 66-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 9. August 2018- Vf. 82-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 4. Juli 2014 - Vf. 39-IV-14 [e.A.], st. Rspr.).
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