Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 22.02.1996 - 39-VI-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,37758
VerfGH Bayern, 22.02.1996 - 39-VI-95 (https://dejure.org/1996,37758)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.1996 - 39-VI-95 (https://dejure.org/1996,37758)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 39-VI-95 (https://dejure.org/1996,37758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,37758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • VG München, 20.05.2021 - M 30 K 20.195

    Petition, Untätigkeit

    Das Petitionsrecht gewährleistet lediglich, dass der Adressat der Petition sich mit der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Sache befasst und ihm eine Antwort gibt, aus der sich die Tatsache der Behandlung und die Art der Erledigung ergeben (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.7.1993 - 5 C 08.1993 - juris Rn. 2;… VG München, U.v. 29. September 2016 - M 10 K 15.3610 - juris Rn. 14).

  • VG München, 14.12.2023 - M 30 K 21.988

    Petition, Rechtsschutzbedürfnis (verneint)

    Dem Petenten steht gemäß Art. 17 GG und Art. 115 Abs. 1 BV lediglich ein Anspruch auf die Befassung mit und die Entscheidung über seine Petition zu, weshalb in der Antwort auf die Petition für den Petenten erkennbar sein muss, dass sich der Adressat der Petition mit der vorgetragenen Sache befasst hat und in welcher Weise die Petition behandelt worden ist (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Form oder Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (vgl. BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.7.1993 - 5 C 08.1993 - juris Rn. 2;… VG München, U.v. 20.5.2021 - M 30 K 20.195 - juris Rn. 14).

  • VG München, 14.12.2023 - M 30 K 23.1657

    Petitionsrecht, Beantwortung einer Eingabe, Durchführung einer unabhängigen …

    Dem Petenten steht gemäß Art. 17 GG lediglich ein Anspruch auf die Befassung mit und die Entscheidung über seine Petition zu, weshalb in der Antwort auf die Petition für den Petenten erkennbar sein muss, dass sich der Adressat der Petition mit der vorgetragenen Sache befasst hat und in welcher Weise die Petition behandelt worden ist (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Form oder Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (…vgl. BVerfG, B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 138/07 - juris Rn. 2; BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - juris Ls. 2; E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.7.1993 - 5 C 08.1993 - juris Rn. 2;… VG München, U.v. 20.5.2021 - M 30 K 20.195 - juris Rn. 14).

  • VG München, 14.12.2023 - M 30 K 21.935

    Petition, Form- und Begründungsanforderungen einer Petition, …

    Dem Petenten steht gemäß Art. 17 GG und Art. 115 Abs. 1 BV lediglich ein Anspruch auf die Befassung mit und die Entscheidung seiner Petition zu, weshalb in der Antwort für den Petenten erkennbar sein muss, dass sich der Adressat der Petition mit der vorgetragenen Sache befasst hat und in welcher Weise die Petition behandelt worden ist (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Form oder Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (vgl. BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.7.1993 - 5 C 08.1993 - juris Rn. 2;… VG München, U.v. 20.5.2021 - M 30 K 20.195 - juris Rn. 14).

  • VG Schleswig, 07.07.2021 - 6 B 6/21
    Das Petitionsrecht gewährleistet lediglich, dass der Adressat der Petition sich mit der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Sache befasst und ihm eine Antwort gibt, aus der sich die Tatsache der Behandlung und die Art der Erledigung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 - juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - Vf. 39-VI-95 - juris).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - Vf. 39-VI-95 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 1993 - 5 C 08.1993 - juris; VG München, Urteil vom 29. September 2016 - M 10 K 15.3610 - juris).

  • VG München, 18.03.2021 - M 30 K 19.1486

    Beschwerde einer islamische Religionsgemeinschaft

    Das Petitionsrecht gewährleistet lediglich, dass der Adressat der Petition sich mit der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Sache befasst und ihm eine Antwort gibt, aus der sich die Tatsache der Behandlung und die Art der Erledigung ergeben (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.7.1993 - 5 C 08.1993 - juris Rn. 2;… VG München, U.v. 29. September 2016 - M 10 K 15.3610 - juris Rn. 14).

  • VG München, 25.03.2025 - M 30 K 20.3276

    Petition, Form- und Begründungsanforderungen einer Petition, …

    Dem Petenten steht gemäß Art. 17 GG und Art. 115 Abs. 1 BV lediglich ein Anspruch auf die Befassung mit und die Entscheidung seiner Petition zu, weshalb in der Antwort für den Petenten erkennbar sein muss, dass sich der Adressat der Petition mit der vorgetragenen Sache befasst hat und in welcher Weise die Petition behandelt worden ist (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann verfassungsrechtlich weder eine bestimmte Form oder Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (vgl. BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.7.1993 - 5 C 08.1993 - juris Rn. 2;… VG München, U.v. 20.5.2021 - M 30 K 20.195 - juris Rn. 14).

  • VG Bayreuth, 20.03.2025 - B 4 K 23.960

    Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde

    In der Antwort auf die Petition muss für den Petenten erkennbar sein, dass sich der Adressat der Petition mit der vorgetragenen Sache befasst hat und in welcher Weise die Petition behandelt worden ist (…vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 21; BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6).
  • VG München, 19.04.2023 - M 23 K 17.4441

    Untätigkeitsklage nach Dienstaufsichtsbeschwerde

    Im Rahmen aufsichtlicher Verfahren kann verfassungsrechtlich insbesondere weder eine bestimmte Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen verlangt werden, noch ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache (vgl. BayVerfGH, E.v. 22.2.1996 - Vf. 39-VI-95 - juris Rn. 6;… VG München, U.v. 29. September 2016 - M 10 K 15.3610 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht