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   VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04   

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VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04 (https://dejure.org/2004,44680)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.06.2004 - 4 A 163.04 (https://dejure.org/2004,44680)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 4 A 163.04 (https://dejure.org/2004,44680)
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  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04
    Der Gesetzgeber hat mit § 4 Abs. 5 StVG deutlich gemacht, dass den Mehrfachtäter die Warnung auch erreichen muss (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 12. März 2003 -2 EO 688/02-, NJW 2003 S. 2770 f.).

    Nur zur Vorbereitung der Maßnahmen nach Absatz 3 hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei Erreichen der betreffenden Punktestände den Fahrerlaubnisbehörden die vorhandenen Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister zu übermitteln (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 12. März 2003 -2 EO 688/02 -, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 -10 L 580/02 -).

  • VG Potsdam, 16.09.2002 - 10 L 580/02

    Die Warnfunktion der Maßnahmen nach dem Punktsystem

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04
    Würde man auf die Rechtskraft der Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat abstellen, wäre der Fahrerlaubnisinhaber nicht im gesetzlichen Sinne vor dem entscheidenden, zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Verkehrsverstoß gewarnt worden und hätte sein Verhalten nicht danach ausrichten können (vgl.: VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 -10 L 580/02 -).

    Nur zur Vorbereitung der Maßnahmen nach Absatz 3 hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei Erreichen der betreffenden Punktestände den Fahrerlaubnisbehörden die vorhandenen Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister zu übermitteln (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 12. März 2003 -2 EO 688/02 -, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 16. September 2002 -10 L 580/02 -).

  • VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2004 - 4 A 163.04
    Dies ist aber in diesem Regelungssystem angelegt und kann nicht durch Anknüpfung an den Zeitpunkt der Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde auf Grund einer entsprechenden Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß § 4 Abs. 6 StVG überwunden werden (so aber: Beschluss der 11. Kammer vom 31. Januar 2002 - VG 11 A 286.02 -, NZV 2002 S. 338 f.).
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