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   VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07   

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VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07 (https://dejure.org/2007,40112)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.12.2007 - 4 A 28.07 (https://dejure.org/2007,40112)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - 4 A 28.07 (https://dejure.org/2007,40112)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07
    Auch sind die Kläger als Gesellschafter der OHG i.L. abweichend von den sonstigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen jeweils befugt, den aus ihrer Sicht bestehenden höheren Entschädigungsanspruch der OHG i.L. geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 -, VIZ 1997, 4770; Urteil der Kammer vom 25. November 2005 - VG 31 A 241.04 -).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 60.02

    Ablösebetrag; Entschädigungsfonds; Beiladung; Beiladung des Entschädigungsfonds;

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07
    Dass unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommene Hypotheken nicht der Vorschrift des § 3 NS-VEntschG über Gegenleistungen, sondern allein § 2 Satz 5 NS-VEntschG unterfallen, ist von den Klägern nach dem Hinweis der Beklagten auf die diesbezügliche Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts mit Recht nicht weiter problematisiert worden (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 -, VIZ 1999, 476 bis 479 und Urteil vom 24. Juli 2003 - 7 C 60.02 - VG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2005 - VG 22 A 223.05 -).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98

    Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten;

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07
    Dass unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommene Hypotheken nicht der Vorschrift des § 3 NS-VEntschG über Gegenleistungen, sondern allein § 2 Satz 5 NS-VEntschG unterfallen, ist von den Klägern nach dem Hinweis der Beklagten auf die diesbezügliche Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts mit Recht nicht weiter problematisiert worden (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 -, VIZ 1999, 476 bis 479 und Urteil vom 24. Juli 2003 - 7 C 60.02 - VG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2005 - VG 22 A 223.05 -).
  • VG Berlin, 25.11.2005 - 31 A 241.04
    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07
    Auch sind die Kläger als Gesellschafter der OHG i.L. abweichend von den sonstigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen jeweils befugt, den aus ihrer Sicht bestehenden höheren Entschädigungsanspruch der OHG i.L. geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 -, VIZ 1997, 4770; Urteil der Kammer vom 25. November 2005 - VG 31 A 241.04 -).
  • VG Berlin, 10.11.2006 - 31 A 32.06
    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07
    Diese Überprüfung ist beschränkt und richtet sich vorrangig auf das Zustandekommen des Schätzungsergebnisses (Urteil der Kammer vom 10. November 2006 - VG 31 A 32.06 - n.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Die Beigeladene zu 1) verweist insoweit u. a. darauf, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg in verschiedenen Verfahren (u. a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), die auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung von Windenergieanlagen gerichtet waren, die Rechtmäßigkeit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes inzident geprüft und bejaht habe.

    Zwar habe das Verwaltungsgericht den Flächennutzungsplan in Gestalt der 31. Änderung für wirksam erachtet (vgl. u. a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07).

    Dies sei jedoch nicht korrekt und gegen die Urteile seien dementsprechend Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt worden (vgl. 12 LA 274/09 zu 4 A 5136/06, 12 LA 286/09 zu 4 A 25/07 und 12 LA 287/08 zu 4 A 28/07).

    Der Senat teilt dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welches in den bereits angesprochenen Verfahren (vgl. u. a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), zu denen noch Anträge auf Zulassung der Berufung anhängig sind (vgl. 12 LA 274/09, 12 LA 286/09 und 12 LA 287/08) dargelegt hat, für die Frage der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes in Gestalt der 31. Änderung könne im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei dieser "Erweiterungsfläche Weihen" um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. August 2009 zum Verfahren 4 A 28/07 (Berufungszulassungsverfahren: 12 LC 287/09), welches auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Beigeladenen zu 1) gerichtet war, insoweit ausgeführt (UA S. 25 ff.):.

    Abgesehen davon, dass der Kläger lediglich die Tatsache benennt, dass die Kartierungen teilweise auf Erhebungen des Beklagten zurückzuführen sind, hat Dr. F. bereits im gerichtlichen Verfahren darauf hingewiesen, dass "kein Anlass besteht, den fachlichen Wert dieser Beobachtungen ...in irgendeiner Weise infrage zu stellen" (Naturschutzfachliche Anmerkungen zum Schriftsatz RA Berghaus vom 02.09.2008 in der Verwaltungsrechtssache 4 A 28/07, S. 3; Beiakte D).Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat Dr. F. nochmals bekräftigt, dass es keinen Grund gebe, "an der Qualität dieses Datenmaterials zu zweifeln".

    Auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes sprach aber, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen in dem genannten Urteil 4 A 28/07 (S. 41 ff.) ausgeführt hat, vieles für eine Gefährdung der Wiesenweihe durch Windenergieanlagen.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht in der bereits genannten Entscheidung (4 A 28/07 bzw. 12 LC 287/09) zutreffend ausgeführt (UA S. 29 ff.):.

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Dr. F., auf den sich die Beigeladene maßgeblich gestützt hat, in der mündlichen Verhandlung vom 19. August 2009 vor dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 4 A 28/07 (= 12 LA 287/08) ausgeführt hat, dass bei einer allein auf die Weihen bezogenen Betrachtung der Puffer möglicherweise geringer ausfallen könne.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Sie verweist insoweit u. a. darauf, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg in verschiedenen Verfahren (u.a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), die auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung von Windenergieanlagen gerichtet waren, die Rechtmäßigkeit der 31. Änderung des Flächennutzungsplans inzident geprüft und bejaht habe.

    Zwar habe das Verwaltungsgericht den Flächennutzungsplan in Gestalt der 31. Änderung für wirksam erachtet (vgl. u.a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07).

    Dies sei jedoch nicht korrekt und gegen die Urteile seien dementsprechend Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt worden (vgl. 12 LA 274/09 zu 4 A 5136/06, 12 LA 286/09 zu 4 A 25/07 und 12 LA 287/08 zu 4 A 28/07).

    Der Senat teilt dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welches in den bereits angesprochenen Verfahren (vgl. u.a. 4 A 5136/06, 4 A 25/07 und 4 A 28/07), zu denen noch Anträge auf Zulassung der Berufung anhängig sind (vgl. 12 LA 274/09, 12 LA 286/09 und 12 LA 287/08) dargelegt hat, für die Frage der Wirksamkeit des Flächennutzungsplans in Gestalt der 31. Änderung könne im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei dieser "Erweiterungsfläche Weihen" um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. August 2009 zum Verfahren 4 A 28/07 (Berufungszulassungsverfahren: 12 LC 287/09), welches auf die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Beigeladenen gerichtet war, insoweit ausgeführt (UA S. 25 ff.):.

    Abgesehen davon, dass der Kläger lediglich die Tatsache benennt, dass die Kartierungen teilweise auf Erhebungen des Beklagten zurückzuführen sind, hat Dr. G. bereits im gerichtlichen Verfahren darauf hingewiesen, dass "kein Anlass besteht, den fachlichen Wert dieser Beobachtungen ...in irgendeiner Weise infrage zu stellen" (Naturschutzfachliche Anmerkungen zum Schriftsatz RA Berghaus vom 02.09.2008 in der Verwaltungsrechtssache 4 A 28/07, S. 3; Beiakte D).

    Auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes sprach aber, wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen in dem genannten Urteil 4 A 28/07 (S. 41 ff.) ausgeführt hat, vieles für eine Gefährdung der Wiesenweihe durch Windenergieanlagen.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht in der bereits genannten Entscheidung (4 A 28/07 bzw. 12 LC 287/09) zutreffend ausgeführt (UA S. 29 ff.):.

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Dr. G., auf den sich die Beigeladene maßgeblich gestützt hat, in der mündlichen Verhandlung vom 19. August 2009 vor dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 4 A 28/07 (= 12 LA 287/08) ausgeführt hat, dass bei einer allein auf die Weihen bezogenen Betrachtung der Puffer möglicherweise geringer ausfallen könne.

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Es führt zu keinem anderen Ergebnis, dass er ergänzend darauf verwiesen hat, das Schwergewicht der Aktivitäten sei im Bereich der Horste bzw. im Deichvorland anzusiedeln und im Bereich südlich der Grenze des V 63 seien schon Anlagen vorhanden, ohne dass erhebliche Auswirkungen hätten festgestellt werden können, und er weiter in der mündlichen Verhandlung zu den Verfahren 4 A 28/07 u. a. ausgeführt hat, anders als J. schätze er die Bedeutung der "Erweiterungsfläche Weihen" nördlich der Bahnlinie im östlichen Bereich als gering ein.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht in der den Beteiligten bekannten Entscheidung (4 A 28/07 u. a.) zutreffend ausgeführt (UA S. 29 ff.):.

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass J., auf den sich die Beigeladene maßgeblich gestützt hat, in der mündlichen Verhandlung vom 19. August 2009 vor dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 4 A 28/07 (= 12 LA 287/08) ausgeführt hat, dass bei einer allein auf die Weihen bezogenen Betrachtung der Puffer möglicherweise geringer ausfallen könne.

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Der dann allerdings anzunehmende Verstoß gegen das Zitiergebot dadurch, dass § 2 KAG nicht genannt wird, würde allenfalls zu einer Teilnichtigkeit des hier im Bereich der abwasserrechtlichen Ordnungsverfügung nicht maßgeblichen § 16 Abwassersatzung führen (vgl. zur Teilnichtigkeit VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2007 - 4 A 28/07; Urteil vom 21. Januar 2020 - 4 A 249/16 -).
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