Rechtsprechung
BAG, 04.12.2015 - 4 AZN 948/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 11.02.2015 - 4 Ca 286/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 121/15
- BAG, 04.12.2015 - 4 AZN 948/15
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 7 Sa 113/16
Außerordentliche Kündigung wegen Anweisung zur Entsorgung von Ersatzteilen
Die Nichtzulassungsbeschwerde (4 AZN 948/15) hatte keinen Erfolg.Nachdem der Kläger über drei Instanzen erfolglos versucht habe, unter Verweis auf angeblich einschlägige Tarifverträge Gehaltserhöhungen klageweise durchzusetzen (Arbeitsgericht Trier 4 Ca 286/14, LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 121/15, BAG 4 AZN 948/15), habe er unter dem 9. März 2015 erneut eine Klage auf Feststellung erhoben, dass der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel S.-Stadt zu Anwendung komme.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Anwendung des Lohn- und Gehaltstarifvertrags für den Groß- und Außenhandel S.-Stadt im Rechtsstreit Arbeitsgericht Trier 4 Ca 286/14, LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 121/15 (BeckRS 2015, 72313) und BAG 4 AZN 948/15 letztlich die zugrundeliegende Frage nicht geklärt wurde, da das Landesarbeitsgericht die Klage nach einem Obsiegen des Klägers in erster Instanz als unzulässig abgewiesen hat.