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BAG, 31.01.1968 - 4 AZR 116/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Abgeschlossene Fachschulausbildung - Sonstige Angestellte - Vorhandensein von gleichwertiger Fähigkeiten - Berufserfahrung - Abschlußprüfung
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 31.01.1967 - 3 Sa 324/65
- BAG, 31.01.1968 - 4 AZR 116/67
Papierfundstellen
- DB 1968, 1276
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 433/66
Sonstige Angestellte - Gleichwertige Fähigkeiten - Wissenschaftliche …
Auszug aus BAG, 31.01.1968 - 4 AZR 116/67
Das trifft nur für das Erfordernis der "entsprechenden Tätigkeit" zu, besagt aber noch nichts über das Vorhandensein der außerdem geforderten "gleichwertigen Fähigkeiten", aufgrund deren der Angestellte seine entsprechende Tätigkeit ausüben soll» Für dieses Erfordernis gelten somit auch bei den neuen Tätigkeitsmerkmalen der VergGr0 V a die Grundsätze, die der erkennende Senat für die gleiche Formulierung in anderen Fallgruppcn der Vergütungsordnung des BAT und der ihm voran gegangenen Tarifverträge aufgestellt hato Der Begriff des "sonstigen Angestellten", der als Alternative zu dem Angestellten mit einem bestimmten abgeschlossenen Ausbildungsgang diesem in der Vergütungsordnung in manchen Fällen gleichgestellt wird, wenn er aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten eine entsprechende Tätigkeit ausübt, erscheint außer bei den technischen Angestellten u. a" bei den vermessungstechnischen und landkartentechnischen Angestellten (vgl" hierzu bereits BAG AP Nr» 64 zu § 3 TOoA), bei der untersten Stufe der Diplombibliothekarc (vgl" BAG 14, 275 = AP Nr® 101 zu § 3 TOoA) sowie seit dem 3° Änderungstarif zum BAT auch neben den .Angestellten mit abgeschlossener Hochschulbildung (vgl» BAG 4 AZR 433/66 vom 26o Juli 1967, demnächst AP ITr» 10 Q. - BAG, 31.07.1963 - 4 AZR 425/62
Diplombibliothekare - Gleichwertige Fähigkeiten - Gründliche Beherrschung eines …
Auszug aus BAG, 31.01.1968 - 4 AZR 116/67
Das trifft nur für das Erfordernis der "entsprechenden Tätigkeit" zu, besagt aber noch nichts über das Vorhandensein der außerdem geforderten "gleichwertigen Fähigkeiten", aufgrund deren der Angestellte seine entsprechende Tätigkeit ausüben soll» Für dieses Erfordernis gelten somit auch bei den neuen Tätigkeitsmerkmalen der VergGr0 V a die Grundsätze, die der erkennende Senat für die gleiche Formulierung in anderen Fallgruppcn der Vergütungsordnung des BAT und der ihm voran gegangenen Tarifverträge aufgestellt hato Der Begriff des "sonstigen Angestellten", der als Alternative zu dem Angestellten mit einem bestimmten abgeschlossenen Ausbildungsgang diesem in der Vergütungsordnung in manchen Fällen gleichgestellt wird, wenn er aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten eine entsprechende Tätigkeit ausübt, erscheint außer bei den technischen Angestellten u. a" bei den vermessungstechnischen und landkartentechnischen Angestellten (vgl" hierzu bereits BAG AP Nr» 64 zu § 3 TOoA), bei der untersten Stufe der Diplombibliothekarc (vgl" BAG 14, 275 = AP Nr® 101 zu § 3 TOoA) sowie seit dem 3° Änderungstarif zum BAT auch neben den .Angestellten mit abgeschlossener Hochschulbildung (vgl» BAG 4 AZR 433/66 vom 26o Juli 1967, demnächst AP ITr» 10 Q.
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15
Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L
Sie werden aber nicht schon dadurch nachgewiesen, dass der "sonstige Beschäftigte" auf einem einzelnen Arbeitsgebiet des Fachschulingenieurs Leistungen erbringt, die auf diesem begrenzten Gebiet denen eines Ingenieurs gleichwertig sind (BAG 31. Januar 1968 - 4 AZR 116/67 -) .