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   BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85   

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BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85 (https://dejure.org/1986,18848)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 4 AZR 286/85 (https://dejure.org/1986,18848)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 (https://dejure.org/1986,18848)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Mit Recht bezieht sich das Arbeitsgericht insoweit auf das Urteil des Senats vom 31 März 1982 - 4 AZR 1099/79 - (BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Zu Unrecht entnimmt das Arbeitsgericht der Entscheidung des Senats vom 31. März 1982 (BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), daß für Angestellte, die am 31. Dezember 1978 bereits als Katastrophenschutzschullehrer tätig gewesen seien, der bisherige Rechtszustand insoweit erhalten bliebe, als nunmehr auch für die folgende Zeit für diese Angestellten die Anlage 1 a zum BAT weitergelten solle (so aber auch Ciemens/Scheuring/ Steingen/Wiese, BAT, Vergütungsordnung BL Anm. 4 und S. 715).

    Das bedeutet, wie der Senat bereits in der Entscheidung BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ausgeführt hat, daß den Angestellten als Lehrkräfte, die ab 1. Januar 1979 aus der Anlage 1 a zum BAT herausgenommen werden, der am 31. Dezember 1978 zustehende Status erhalten bleibt.

    Etwas anderes sollte mit den Ausführungen des Senats im Urteil vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - nicht gesagt werden.

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Dort ist ausgeführt und in der Entscheidung des Senats voi 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - (BAG 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nochmals wiederholt dargelegt worden, daß nach der früheren Rechtsprechung des Senats, wie sie bis zum 31. Dezember 1978 gegolten hat, als Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nur solche Angestellte anzusehen waren, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war; darunter war nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen i. S. der Sonderregelung 2 1 zu verstehen (vgl. BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268 s AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; auch BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Dort ist ausgeführt und in der Entscheidung des Senats voi 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - (BAG 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nochmals wiederholt dargelegt worden, daß nach der früheren Rechtsprechung des Senats, wie sie bis zum 31. Dezember 1978 gegolten hat, als Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nur solche Angestellte anzusehen waren, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war; darunter war nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen i. S. der Sonderregelung 2 1 zu verstehen (vgl. BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268 s AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; auch BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Dort ist ausgeführt und in der Entscheidung des Senats voi 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - (BAG 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nochmals wiederholt dargelegt worden, daß nach der früheren Rechtsprechung des Senats, wie sie bis zum 31. Dezember 1978 gegolten hat, als Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nur solche Angestellte anzusehen waren, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war; darunter war nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen i. S. der Sonderregelung 2 1 zu verstehen (vgl. BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268 s AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; auch BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Dort ist ausgeführt und in der Entscheidung des Senats voi 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - (BAG 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nochmals wiederholt dargelegt worden, daß nach der früheren Rechtsprechung des Senats, wie sie bis zum 31. Dezember 1978 gegolten hat, als Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nur solche Angestellte anzusehen waren, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war; darunter war nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen i. S. der Sonderregelung 2 1 zu verstehen (vgl. BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268 s AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; auch BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Vielmehr ist es bei einem Heraushebungstatbestand erforderlich, Tatsachen dafür vorzutragen, daß die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind (vgl. BAG vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Vielmehr ist es bei einem Heraushebungstatbestand erforderlich, Tatsachen dafür vorzutragen, daß die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind (vgl. BAG vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Vielmehr ist es bei einem Heraushebungstatbestand erforderlich, Tatsachen dafür vorzutragen, daß die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind (vgl. BAG vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Dort ist ausgeführt und in der Entscheidung des Senats voi 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - (BAG 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nochmals wiederholt dargelegt worden, daß nach der früheren Rechtsprechung des Senats, wie sie bis zum 31. Dezember 1978 gegolten hat, als Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nur solche Angestellte anzusehen waren, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war; darunter war nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen i. S. der Sonderregelung 2 1 zu verstehen (vgl. BAG 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268 s AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; auch BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT; AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Vielmehr ist es bei einem Heraushebungstatbestand erforderlich, Tatsachen dafür vorzutragen, daß die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind (vgl. BAG vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

  • BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65

    Angestellten der BAVAV - Tariflich zustehende Vergütungsgruppe -

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Durch die Einbeziehung der Lehrkräfte an Hochschulen in die Vorbemerkung Nr. 5 im Jahre 1978 wird wegen des bis dahin möglichen Bewährungsaufstiegs nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Tarifverträge die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - n. v.).

    Den durch die Tarifänderung aus der Anlage 1a herausgenommen Lehrkräften bleibt nur der ihnen am 31. Dezember 1978 zustehende Status erhalten (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Daß durch Tarifvertrag oder Erlaß ein Bewährungs- oder Zeitaufstieg vor seinem Ablauf abgeschafft oder beschränkt werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - nv.; 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - BAGE 56, 59 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 137; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23 a Nr. 26; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - AP BAT § 23 a Nr. 39).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Die Rechtsstellung dieser Angestellten mit Lehraufgaben hat der Senat in seinem Urteil BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT dargestellt und seine diesbezüglichen Ausführungen in seinem (unveröffentlichten) weiteren Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, das einen Ausbilder (Lehrkraft) an der Katastrophenschutzschule des Landes Niedersachsen betrifft, nochmals klargestellt und erläutert, nachdem insoweit bei den Instanzgerichten und im Fachschrifttum Zweifel aufgetreten waren (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 4).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Den durch die Tarifänderung aus der Anlage 1a herausgenommen Lehrkräften bleibt nur der ihnen am 31. Dezember 1978 zustehende Status erhalten (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

    Durch den Wegfall des Bewährungsaufstiegs für bestimmte Arbeitnehmer durch eine Tarifänderung wird nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, n.v.).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95

    Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg

    Durch den Wegfall des Bewährungsaufstiegs für bestimmte Arbeitnehmer durch eine Tarifänderung wird nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (Urteile des Senats vom 14. Juni 1995, aaO; vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, n.v.).
  • BAG, 17.04.1989 - 4 AZN 150/89

    Eingruppierung: Lehrer an einer Katastrophenschutzschule

    IV b BAT wurde der Rechtsstreit durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.
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