Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26573
BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92 (https://dejure.org/1993,26573)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 381/92 (https://dejure.org/1993,26573)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 381/92 (https://dejure.org/1993,26573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,26573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtliche Eingruppierungsfeststellungsklage einer Erziehungspflegerin in einer Wohngruppe von Behinderten - Vergütungsansprüche einer als Erzieherin in einer heilpädagogischen Gruppe i.S.d. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    Der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien kann als typischer Vertrag vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden, denn es handelt sich um einen von der Beklagten verwandten Formularvertrag (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1990, BAGE 66, 314, 320 = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    II der Anlage 1 a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89

    Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    II der Anlage 1 a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90

    Eingruppierung eines Erziehers in heilpädagogischer Gruppe - Einstufung eines

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
    II der Anlage 1 a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 589/93

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin als Erzieherin - Formale

    Dies gilt trotz der dazu von der Klägerin vorgebrachten Zweifel auch für die Betreuung erwachsener Behinderter (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband und - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469).

    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP, a.a.O., - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR, a.a.O.).

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 527/93

    Zahlung der Vergütung nach den Vergütungsgruppen bei einer Tätigkeit in einer

    Zur heilpädagogischen Gruppe grundlegend Urteile des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 38/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469.

    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 203/93

    Eingruppierung von in Wohngruppe beschäftigen Erziehern - Prägende Anwendung

    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei der Betreuung von behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen (Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, - 4 AZR 358/92 - und - 4 AZR 382/92 -, sämtlich zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen sowie - 4 AZR 381/92 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 935/94

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Erziehers im Gruppendienst außerhalb des

    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen (Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 -, n.v.; außerdem Urteil des Senats vom 25. August 1993 - 4 AZR 533/92, n.v.).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen ( BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -;, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 534/92
    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen (Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -;, - 4 AZR 358/92 - und - 4 AZR 382/92 -;, sämtlich zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen sowie - 4 AZR 381/92 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 533/92
    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen (Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -;, - 4 AZR 358/92 - und - 4 AZR 382/92 -;, sämtlich zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen sowie - 4 AZR 381/92 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 528/93
    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen ( BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -;, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92-AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 202/93
    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen ( BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -;, - 4 AZR 358/92 - und - 4 AZR 382/92 -;, sämtlich zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen sowie - 4 AZR 381/92 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 531/93
    Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen ( BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -;, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92-AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 93, 469).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 530/93
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 533/93
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 532/93
  • LAG Bremen, 18.01.1994 - 1 TaBV 31/92

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung einer

  • LAG Saarland, 20.10.1993 - 2 Sa 102/93

    Vergütungsgruppe; Eingruppierung; Differenzvergütung; BAT; Tätigkeitsmerkmal;

  • LAG Niedersachsen, 25.02.1994 - 12 Sa 1702/92

    Einheitlicher Arbeitsvorgang, keine Aufteilung in verschiedene Arbeitsgänge;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht