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   BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74   

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https://dejure.org/1975,954
BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74 (https://dejure.org/1975,954)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1975 - 4 AZR 433/74 (https://dejure.org/1975,954)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 (https://dejure.org/1975,954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeiter von Gemeinden - Lohnsicherung - Monatstabellenlohn - Arbeitsunfall - Lohnstufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BMT-G II § 28
    Arbeitsentgelt: Lohnsicherung für Arbeiter von Gemeinden nach § 28 BMT-G II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 251
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 251/56

    Absichtungsbilanz bei Personalhandelsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74
    Da nach § 28 Abs. 1 BMT-G II für jeden Zeitabschnitt darauf abgestellt werden muß, ob der tatsächlich gewährte Lohn nach der tariflich geringer bewerteten jetzigen Tätigkeit oder ob der Lohn nach der Lohngruppe höher ist, die dem Arbeitnehmer vor dem Arbeitsunfall zustand, wird hier in zulässiger Weise die alsbaldige Peststellung einer Rechtsbeziehung im Sinne von § 256 ZPO begehrt (vgl. BAG AP Nr. 35 zu § 256 ZPO, AP Nr. 1 zu § 19 BAT; BGHZ 26, S. 25 [30]; BGH, WPM 1971, S. 1450).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Insbesondere mit Rücksicht auf die rechnerischen Schwierigkeiten, die mit der Bezifferung eines Zahlungsantrages für den mehrjährigen Anspruchszeitraum bei der wechselnden Lohnhöhe verbunden wären, hat der Senat Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf Zulagen als zulässig angesehen (BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAGE 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II); daran ist festzuhalten.
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11

    Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

    Das der weiteren Entgeltentwicklung angepasste Entgelt nach der jeweiligen Entgelttabelle in Anlage 2 zum TV-N Berlin ist deshalb Ausgangspunkt der Berechnung des Entgeltausgleichs (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - aaO; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .

    Dazu gehören insbesondere auch die tariflich festgelegten Stufen, die nach § 5 Abs. 2 TV-N Berlin zu einer Entgeltgruppe gehören (vgl. BAG 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .

    Damit war nicht nur der Monatstabellenlohn zu zahlen, der dem Arbeitnehmer bei Eintritt der Fahrdienstuntauglichkeit zustand, sondern ein Lohn nach der jeweiligen Lohntabelle, der den weiteren Lohnentwicklungen einschließlich linearer und struktureller Erhöhungen angepasst war (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe, AP BMT-G II § 28 Nr. 4; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Durch das Adjektiv "jeweilig" ist die Entgeltsicherung sowohl bezüglich des Aufstiegs in den Stufen des monatlichen Tabellenentgelts als auch bezüglich sonstiger Verbesserungen des Tabellenentgelts dynamisch gestaltet worden (vgl. zu § 28 BMT-G II BAG 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 -; 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe) .
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Insbesondere mit Rücksicht auf die rechnerischen Schwierigkeiten, die mit der Bezifferung eines Zahlungsantrages für mehrjährige Anspruchszeiträume verbunden wären, hat der Senat Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf Zulagen als zulässig angesehen (BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAGE 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Senatsurteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II; Senatsurteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 883/93 - AP Nr. 1 zu § 37 MTB II, zu I der Gründe); Daran ist festzuhalten.
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 883/93

    Lohnstandssicherung bei Leistungsminderung

    Insbesondere mit Rücksicht auf die rechnerischen Schwierigkeiten, die mit der Bezifferung eines Zahlungsantrages für mehrjährige Anspruchszeiträume verbunden wären, hat der Senat Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf Zulagen als zulässig angesehen (BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Senatsurteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II); daran ist festzuhalten.

    Demgemäß hat der erkennende Senat zu der entsprechenden Vorschrift des § 28 BMT-G II entschieden (Urteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II), daß die Lohnsicherung bei Leistungsminderung auch den Aufstieg des Arbeiters in den Lohnstufen des Monatstabellenlohns erfaßt.

  • BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 610/90

    Lohnstandssicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit

    Der Begriff "jeweiliger" Monatstabellenlohn bezieht sich nicht nur vom Wortlaut her immer auf den aktuellen Zeitpunkt (vgl. Brockhaus/Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Bd. 3, 1981, S. 819; Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 3, 1977, S. 1383), sondern wird auch von den Tarifvertragsparteien dahingehend verstanden, daß nicht nur der Monatstabellenlohn, der dem Arbeiter zum Zeitpunkt des Eintritts der Fahrdienstuntauglichkeit zustand, sondern ein den weiteren Lohnentwicklungen angepaßter Lohn gemäß der jeweiligen Lohntabelle zu zahlen ist (vgl. zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 28 BMT-G II: BAG Urteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 986/93

    Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel - Anspruch

    Insbesondere mit Rücksicht auf die rechnerischen Schwierigkeiten, die mit der Bezifferung eines Zahlungsantrages für mehrjährige Anspruchs Zeiträume verbunden wären, hat der Senat Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf Zulagen als zulässig angesehen (BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Senatsurteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II; Senatsurteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 883/93 -, zu I der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen); daran ist festzuhalten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 25 Sa 315/11

    Entgeltsicherung für fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter - § 9 der Anlage 6 zum TV

    Insbesondere ist der jeweilige Monatstabellenlohn derjenige Lohn, der jeweils zum aktuellen Zeitpunkt zu zahlen ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.07.1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II; Urteil vom 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 - AP Nr. 4 zu § 28 BMT-G II).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - 22 Sa 2308/10

    Berechnung der Entgeltsicherung nach dem Tarifvertrag Nahverkehr Berlin bei

    Der Begriff beinhaltet nicht nur nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein zeitdynamisches Element, sondern wird auch von Tarifvertragsparteien üblicherweise in Verbindung mit dem tariflichen Entgelt nach Entgelttabellen dahingehend verstanden, dass Tariferhöhungen jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1992 - 6 AZR 610/90 - Juris, Rn 25; BAG, Urteil vom 16.07.1975 - 4 AZR 433/74).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2011 - 24 Sa 1097/11

    Entgeltsicherung für Fahrdienstuntauglichkeit - TV-Nahverkehrsbetriebe Berlin

    Der Begriff beinhaltet nicht nur nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein zeitdynamisches Element, sondern wird auch von Tarifvertragsparteien üblicherweise in Verbindung mit dem tariflichen Entgelt nach Entgelttabellen dahingehend verstanden, dass Tariferhöhungen zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 2, 4.1992 - 6 AZR 610/90 - AP Nr. 4 zu § 28 BMT-G II, Rn 25; BAG 16.7.1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2011 - 22 Sa 511/11

    Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit - § 9 der Anlage 6 zum TV

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1057/94
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1056/94
  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.1990 - 13 Sa 51/90

    Lohnstandssicherung im Fahrdienst

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