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   BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90   

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https://dejure.org/1991,1746
BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90 (https://dejure.org/1991,1746)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 4 AZR 570/90 (https://dejure.org/1991,1746)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 4 AZR 570/90 (https://dejure.org/1991,1746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Werkstattlehrerin - Behandlung als sogenannter Nichterfüller - Arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Erfüllererlasses - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Willkürliche Schlechterstellung des Erfüllers gegenüber einem Nichterfüller beim ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Werkstattlehrerin - Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 896 (Ls.)
  • BB 1991, 1795
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 525/89

    Eingruppierung eines in einer berufsbildenden Schule angestellten

    Auszug aus BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90
    Sie ist im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 525/89 - mutwillig erhoben.

    Liegt kein sachlicher Grund vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 525/89 - vgl. auch BAG Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Dies hat der Senat in einem gleichgelagerten Rechtsstreit gegen das beklagte Land eingehend begründet (BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 525/89 -).

  • BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65

    Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der

    Auszug aus BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90
    Es handelt sich insoweit um ein individuelles Schreiben, dessen Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB).
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 214/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90
    Liegt kein sachlicher Grund vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 525/89 - vgl. auch BAG Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Liegt kein sachlicher Grund vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG 24. April 1991 - 4 AZR 570/90 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 140 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 51).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung ohne Vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen (vgl. nur BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, 225 f.; 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - aaO, zu II 6 der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 24. April 1991 - 4 AZR 570/90 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 140 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 51).
  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 103/97

    Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung

    Danach hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleichzubehandeln (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 = AP Nr. 134 zu § 242 BGB Gleichbehandlung); ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung ohne Vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen (BAG Urteil vom 24. April 1991 - 4 AZR 570/90 - AP Nr. 140 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Hamm, 19.08.2002 - 19 (11) Sa 835/01

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat zur Folge, dass übergangene Beschäftigte die Leistung verlangen können, von der sie ohne sachlichen Grund ausgeschlossen worden sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 24.04.1991 - 4 AZR 570/90 -, AP Nr. 140 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, BB 1995, 2217; BAG, Urteil vom 21.03.2001, a.a.O.).
  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

    Soweit der Vierte Senat im Urteil vom 24. April 1991 (- 4 AZR 570/90 - AP Nr. 140 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) einen Höhergruppierungsanspruch aus Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes angenommen hat, lag dem eine andere Fallkonstellation zugrunde.
  • LAG Düsseldorf, 09.05.1996 - 7 Sa 6/96

    Eingruppierung: Diplomdesignerin an einer Fachhochschule

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  • LAG Hamburg, 11.10.2000 - 5 Sa 48/00

    Anspruch auf Zahlung der tariflichen Entgelterhöhung; Vereinbarung des jeweils

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  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02

    Eingruppierung eines Sportlehrers mit Zusatzausbildung

    Im Übrigen zeigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass sie der besseren Ausbildungsqualifikation (nicht notgedrungen besseren Fähigkeit) einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der Eingruppierung beimisst, indem beispielsweise entschieden wurde, dass es dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche, wenn ein angestellter Lehrer mit höherer Qualifikation (Befähigung zur Beamtenlaufbahn im Hinblick auf die abgelegte erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt) bei gleicher Tätigkeit eine geringere Vergütung erhält als ein angestellter Lehrer mit geringerer Qualifikation (fehlender Qualifikation zur Beamtenlaufbahn) (BAG Urt. v. 24.4.1991 - 4 AZR 570/90 - AP Nr. 140 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Düsseldorf, 09.05.1996 - 7 (12) Sa 177/96

    Eingruppierung: graduierter und diplomierter Bekleidungsingenieur an einer

    Er beruft sich insoweit auf das BAG-Urteil vom 24.04.1991 - 4 AZR 570/90 - (EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51), wonach es einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt, wenn bei gleicher Tätigkeit ein Lehrer mit höherer Qualifikation eine geringere Vergütung erhält als ein Lehrer mit geringerer Qualifikation.
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 929/94

    Eingruppierung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrern - Anwendung

    Liegt kein sachlicher Grund vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG Urteil vom 24. April 1991 - 4 AZR 570/90 - AP Nr. 97 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90

    Anspruch einer als Fachlehrerin im Angestelltenverhältnis an einer Städtischen

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