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   BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 572/85   

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https://dejure.org/1986,3568
BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 572/85 (https://dejure.org/1986,3568)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1986 - 4 AZR 572/85 (https://dejure.org/1986,3568)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 (https://dejure.org/1986,3568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antragsbeschränkung auf bestimmte Lohngruppen - Auslegung des Lohnrahmenabkommens in der Eisenindustrie, Metallindustrie und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 19.02.1975 - Erfordernis einer der abgeschlossenen Anlernausbildung in einem anerkannten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Seit der Reform des Berufsbildungsrechts 1969 ist das "Anlernen" kein im Verhältnis zum Begriff der "Berufsausbildung" gestufter juristischer Begriff (vgl. zur Geschichte des "Anlernberufs" instr. BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 -; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 79, 21) mehr.
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Ausbildung in einem Anlernberuf" i. S. der Lohngruppe 5 des § 3 Ziff. 1 LRTV ist an den Begriffsinhalt anzuknüpfen, den dieses bei Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes hatte (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Oktober 1986 4 AZR 572/85); im Bereich der Metall- und Elektroindustrie ist damit eine Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 18 Monaten gemeint.

    Die neuen Ausbildungsordnungen, die nach § 25 BBiG erlassen werden, lösen damit auch frühere Ausbildungsordnungen für Anlernberufe ab (Urteil des Senats vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Obwohl es die von den Tarifvertragsparteien getroffene Differenzierung zwischen Anlernberuf und Lehrberuf in den Lohngruppen 5 und 6 nicht mehr gibt, ist bei der Auslegung der Tarifnorm an die Differenzierung anzuknüpfen, wie sie vor Inkrafttreten des BBiG bestand (so der Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP, aaO, zu einer tariflichen Regelung aus dem Jahre 1967).

    e) Dieser Auslegung des Einstufungsmerkmals der Lohngruppe 5 steht nicht der Umstand entgegen, daß im Unterschied zu der Regelung der Lohngruppe 6 in § 3 des Lohnrahmenabkommens in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens - NW - vom 19. Februar 1975 (LRA) - dies war Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP, aaO -, in der Lohngruppe 5 LRTV dem Substantiv "Anlernen" nicht das Adjektiv "gleichzubewertendes" oder "gleichwertiges" beigefügt ist.

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2021 - 12 TaBV 38/20

    Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin

    Seit der Reform des Berufsbildungsrechts 1969 ist das "Anlernen" kein im Verhältnis zum Begriff der "Berufsausbildung" gestufter juristischer Begriff (vgl. zur Geschichte des "Anlernberufs" instr. BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 79, 21) mehr.
  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 422/21

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    Bestimmte Anlernberufe wurden staatlich anerkannt (BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 79, 21; 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 -; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 19. Aufl. § 15 Rn. 2) .
  • LAG Nürnberg, 05.08.2015 - 2 Sa 21/15

    Küchenhilfe - Studentenwerk - Eingruppierung - TV-L - Einarbeitung

    Bei der Anlernung steht das Üben und Probieren - eben der Lernaufwand - im Mittelpunkt ohne den vollen gleichzeitigen Einsatz in der Produktion (vgl. BAG 15.10.1986 - 4 AZR 572/85 Rn. 21 zum Begriff des Anlernens im Lohnrahmenabkommen in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 19.2.1975).
  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 2090/04

    Eingruppierung: Angestellter in technischem Beruf

    Dies schließt eine gerichtliche Überprüfung, ob ihm eine Vergütung aus einer niedrigeren Vergütungsgruppe als der Vergütungsgruppe V b BAT zusteht, aus (vgl. BAG, Urteil vom 15.10.1986 - 4 AZR 572/85 -, AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG, Urteil v. 08.08.1998 - 6 AZR 1000/94 - , n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2021 - 12 Sa 859/20

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    Das BBiG selbst kennt keinen Unterschied mehr zwischen Lehrberuf und Anlernberuf, sondern nur noch Ausbildungsberufe, die auch die früheren Anlernberufe umfassen (BAG 15.10.1986 - 4 AZR 572/85, juris Rn. 15).
  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 747/94

    Anwendung des zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und

    Dennoch sind Klageänderungen oder -erweiterungen in der Revisionsinstanz grundsätzlich deswegen unzulässig, weil der Beurteilung des Revisionsgerichts nur dasjenige Parteivorbringen unterliegt, das aus dem Tatbestand des Berufungsurteils oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist (§ 561 Abs. 1 ZPO; vgl. BAGE 4, 149, 152 [BAG 10.04.1957 - 4 AZR 384/54] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 40, 355, 357 [BAG 16.11.1982 - 3 AZR 177/82] = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG; BAG Urteile vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 8. August 1996 - 6 AZR 1000/94 -, n.v. und vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 -, n.v.; jeweils m.w.N.; BGHZ 24, 279, 285; Hauck, Arbeitsgerichtsgesetz, § 74 Rz 14).
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