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   VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717   

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VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717 (https://dejure.org/2013,5864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2013 - 4 B 12.717 (https://dejure.org/2013,5864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 (https://dejure.org/2013,5864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 572
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895

    Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
    Der Senat, der daran festhält, dass Art. 28 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - BayVBl 2012, 373/374 m.w.N.), hat - wie dem Verwaltungsgericht bekannt - entschieden, dass an die Betätigung des Entschließungsermessens (d.h. ob überhaupt Kostenersatz verlangt wird) schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind.
  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
    Demgemäß kann die Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach die Gemeinde zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, für die Betätigung des Entschließungsermessens genügen, wenn besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen können, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind (BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.754 und 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).
  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.754

    Havarie eines Schiffes auf der Donau; auslaufendes Öl; Heranziehung des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
    Demgemäß kann die Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach die Gemeinde zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, für die Betätigung des Entschließungsermessens genügen, wenn besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen können, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind (BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.754 und 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356

    Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
    Solche zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Senats (B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9) nicht, wenn alle Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind.
  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930

    Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall

    Für eine Unbilligkeit i.S.d. Art. 28 Abs. 1 Satz 3 BayFwG bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte, zumal Versicherungsschutz besteht (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686).

    An die Betätigung des Entschließungsermessens, d.h. ob überhaupt Kostenersatz verlangt wird, sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686).

    Demgemäß kann bereits die Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach die Gemeinde zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, für die Betätigung des Entschließungsermessens genügen, wenn - wie vorliegend - besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen können, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686).

    Solche zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn alle Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686; BayVGH, B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - BeckRS 2008, 27832).

  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249

    Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob

    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).

    An die Betätigung des Entschließungsermessens sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).

  • VG München, 20.05.2015 - M 7 K 12.1483

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Inanspruchnahme nach Feuerwehreinsatz

    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn 20 bzw. 24).

    Besondere zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn alle Unfallbeteiligten haftpflichtversichert sind (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn 21 m.w.N.).

    Dies ist bereits ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz wie hier von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn 22).

  • VG Augsburg, 27.08.2018 - Au 7 K 17.1021

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz

    Ferner ist es sachgerecht, wenn die Freiwillige Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21; VGH BW, U.v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris Rn. 22).

    Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

    Ferner ist es sachgerecht, wenn die Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21; VGH BW, U.v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris 1. Ls, Rn. 22).

    Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    Eine solche Fallkonstellation ist aber ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz von einer KFZ-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 a. a. O. Rn. 22).

  • VG München, 02.12.2015 - M 7 K 14.3720

    Inanspruchnahme für unfallbedingt entstandene Kosten eines gemeindlichen

    Ferner ist es sachgerecht, wenn die freiwillige Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U. v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21; VGH BW, U. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris 1. Ls, Rn. 22).

    Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U. v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    Eine solche Fallkonstellation ist aber ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (vgl. BayVGH, U. v. 20.2.2013 a. a. O. Rn. 22).

  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    Zwar legt Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris).

    Bei der Ausübung des Ermessens kann das haushaltsrechtliche Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, 62 GO) herangezogen werden; andere zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich, wenn alle Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind, nicht (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris m.w.N.).

  • VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall

    Zwar beinhaltet Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21).

    Bei der Ausübung des Ermessens kann das haushaltsrechtliche Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, 62 GO) aber freilich herangezogen werden (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main,

    Zwar legt Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - beide juris).

    Bei der Ausübung des Ermessens kann das haushaltsrechtliche Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, 62 GO) herangezogen werden (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris m.w.N.).

  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186

    Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes

    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).

    An die Betätigung des Entschließungsermessens sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.228

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz nach Unfall

  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.745

    Einsätze der Werksfeuerwehr - Höhe der Personalkosten

  • VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.746

    Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz

  • OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16

    Datenübermittlung; rechtliches Interesse; Vertretung; Antrag ;

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.229

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall

  • VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701

    Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • VG Würzburg, 15.04.2021 - W 5 K 20.1177

    Zur Berechnung von Pauschalsätzen für den Ersatz der Kosten bei Pflichteinsätzen

  • VG Augsburg, 12.12.2016 - Au 7 K 15.1348

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz auf der Autobahn

  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.00401

    Heranziehung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen eines privaten

  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 20.02684

    Zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 11.1123

    Ölspur im Wasserschutzgebiet; Notwendigkeit der Aufwendungen; Ermessen bei

  • VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466

    Kosten für Feuerwehreinsatz, ausgelaufener Gärrestebehälter, Austritt

  • VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548

    Kostenpflicht für Feuerwehreinsatz wegen Verunreinigung der Fahrbahn durch Öl

  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29

    Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen

  • VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2

    Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen

  • VG München, 21.02.2019 - M 30 K 17.4501

    Erschließungsermessen bei Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

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