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VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717 |
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Papierfundstellen
- DÖV 2013, 572
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
Der Senat, der daran festhält, dass Art. 28 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - BayVBl 2012, 373/374 m.w.N.), hat - wie dem Verwaltungsgericht bekannt - entschieden, dass an die Betätigung des Entschließungsermessens (d.h. ob überhaupt Kostenersatz verlangt wird) schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind. - VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
Demgemäß kann die Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach die Gemeinde zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, für die Betätigung des Entschließungsermessens genügen, wenn besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen können, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind (BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.754 und 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24). - VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.754
Havarie eines Schiffes auf der Donau; auslaufendes Öl; Heranziehung des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
Demgemäß kann die Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach die Gemeinde zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, für die Betätigung des Entschließungsermessens genügen, wenn besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen können, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind (BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.754 und 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24). - VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
Solche zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Senats (B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9) nicht, wenn alle Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind.
- VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930
Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall
Für eine Unbilligkeit i.S.d. Art. 28 Abs. 1 Satz 3 BayFwG bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte, zumal Versicherungsschutz besteht (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686).An die Betätigung des Entschließungsermessens, d.h. ob überhaupt Kostenersatz verlangt wird, sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686).
Demgemäß kann bereits die Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach die Gemeinde zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, für die Betätigung des Entschließungsermessens genügen, wenn - wie vorliegend - besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen können, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686).
Solche zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn alle Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - BeckRS 2013, 49686; BayVGH, B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - BeckRS 2008, 27832).
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob …
Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).An die Betätigung des Entschließungsermessens sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).
- VG München, 20.05.2015 - M 7 K 12.1483
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Inanspruchnahme nach Feuerwehreinsatz
Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn 20 bzw. 24).Besondere zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn alle Unfallbeteiligten haftpflichtversichert sind (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn 21 m.w.N.).
Dies ist bereits ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz wie hier von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn 22).
- VG Augsburg, 27.08.2018 - Au 7 K 17.1021
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz
Ferner ist es sachgerecht, wenn die Freiwillige Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21;… VGH BW, U.v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris Rn. 22).Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m.w.N.).
- VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz
Ferner ist es sachgerecht, wenn die Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21;… VGH BW, U.v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris 1. Ls, Rn. 22).Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Eine solche Fallkonstellation ist aber ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz von einer KFZ-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 a. a. O. Rn. 22).
- VG München, 02.12.2015 - M 7 K 14.3720
Inanspruchnahme für unfallbedingt entstandene Kosten eines gemeindlichen …
Ferner ist es sachgerecht, wenn die freiwillige Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U. v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21;… VGH BW, U. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris 1. Ls, Rn. 22).Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U. v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Eine solche Fallkonstellation ist aber ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (vgl. BayVGH, U. v. 20.2.2013 a. a. O. Rn. 22).
- VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618
Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz
Zwar legt Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris).Bei der Ausübung des Ermessens kann das haushaltsrechtliche Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, 62 GO) herangezogen werden; andere zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich, wenn alle Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind, nicht (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris m.w.N.).
- VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115
Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall
Zwar beinhaltet Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall (…BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21).Bei der Ausübung des Ermessens kann das haushaltsrechtliche Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, 62 GO) aber freilich herangezogen werden (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m.w.N.).
- VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388
Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main, …
Zwar legt Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - beide juris).Bei der Ausübung des Ermessens kann das haushaltsrechtliche Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61, 62 GO) herangezogen werden (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris m.w.N.).
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186
Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes
Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).An die Betätigung des Entschließungsermessens sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).
- VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.228
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz nach Unfall
- VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.745
Einsätze der Werksfeuerwehr - Höhe der Personalkosten
- VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 16.746
Aufwendungsersatz für Feuerwehreinsatz
- OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
Datenübermittlung; rechtliches Interesse; Vertretung; Antrag ; …
- VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.229
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall
- VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701
Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- VG Würzburg, 15.04.2021 - W 5 K 20.1177
Zur Berechnung von Pauschalsätzen für den Ersatz der Kosten bei Pflichteinsätzen …
- VG Augsburg, 12.12.2016 - Au 7 K 15.1348
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz auf der Autobahn
- VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.00401
Heranziehung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen eines privaten …
- VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 20.02684
Zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz
- VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 11.1123
Ölspur im Wasserschutzgebiet; Notwendigkeit der Aufwendungen; Ermessen bei …
- VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466
Kosten für Feuerwehreinsatz, ausgelaufener Gärrestebehälter, Austritt …
- VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426
Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.548
Kostenpflicht für Feuerwehreinsatz wegen Verunreinigung der Fahrbahn durch Öl
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29
Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen …
- VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen …
- VG München, 21.02.2019 - M 30 K 17.4501
Erschließungsermessen bei Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz