Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 141.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,25061
BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 141.85 (https://dejure.org/1988,25061)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1988 - 4 B 141.85 (https://dejure.org/1988,25061)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1988 - 4 B 141.85 (https://dejure.org/1988,25061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,25061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Es handelt sich vielmehr um Inhaltsbestimmungen, welche die Sozialpflichtigkeit des Eigentums konkretisieren (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG) und dabei einen gerechten Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen des betroffenen Eigentümers und den Belangen des Gemeinwohls herstellen (BVerwG NVwZ 2007, 707; Beschl. v. 19. Februar 1988, 4 B 141/85, zitiert nach Juris, Tz. 4; OVG Münster ZfW 1994, 294, 295 m.w.N.).

    Denn die privatrechtsgestaltende Erteilung eines Zwangsrechts steht im Ermessen der Behörde (BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 1988, aaO, Tz. 4; OVG Münster, Urt. v. 9. November 2006, aaO, Tz. 29), und bei dessen Ausübung sind - dem Zweck der Regelung entsprechend - primär die öffentlichen Belange der Wasserwirtschaft zu beachten.

  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1532

    Abwasserkanal (Mischsystem), Duldungsanordnung, Verlegung einer Abwasserleitung

    Der Verwaltungsakt bietet den Rechtsgrund für den dauerhaften Verbleib der Durchleitung in dem Grundstück; es handelt sich damit um einen Verwaltungsakt mit dauernder rechtsgestaltender Wirkung (BVerwG, B. v. 19.2.1988 - 4 B 141/85 - juris; Weber in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Auflage 2017, § 93 Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2015 - 5 K 347/12

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Der Verwaltungsakt bietet den Rechtsgrund für den dauerhaften Verbleib der Durchleitung in dem Grundstück; es handelt sich damit um einen Verwaltungsakt mit dauernder rechtsgestaltender Wirkung (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 141/85 zu § 128 nordrhein-westf. WG, Weber in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 93 Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht