Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1759
BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85 (https://dejure.org/1985,1759)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1985 - 4 B 167.85 (https://dejure.org/1985,1759)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1985 - 4 B 167.85 (https://dejure.org/1985,1759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art der baulichen oder gewerblichen Nutzung einer Bebauung - Auslegung einer Beseitigungsverfügung nach Sinn und Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
    Nebenanlagen sind dadurch gekennzeichnet, daß sie der Hauptanlage funktionell zugeordnet und ihr räumlich-gegenständlich ("optisch") untergeordnet sind (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 4 C 6.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19 = BRS 30 Nr. 117).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
    Das hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 90) für private Windenergieanlagen entschieden.
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
    Mit Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 50.82 - (für eine Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat diese Rechtsprechung dahin erweitert, daß auch ein privater Tennisplatz in diesem Sinne eine "Nebenanlage" und im unbeplanten Innbereich nach Maßgabe des Einzelfalls zulässig sein kann.
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
    Davon, daß diese Auslegung "willkürlich" ist, kann keine Rede sein; der Vergleich mit dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 39) zugrundeliegenden Sachverhalt geht fehl.
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
    Das Berufungsurteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 ab.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Nebenanlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie der Hauptanlage funktionell zugeordnet und ihr räumlich-gegenständlich ("optisch") untergeordnet sind (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass es insoweit auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankommt (Beschluss vom 17. September 1985 BVerwG 4 B 167.85 Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107 S. 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht