Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 27.01.2010

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09   

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https://dejure.org/2009,9433
OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09 (https://dejure.org/2009,9433)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2009 - 4 B 300/09 (https://dejure.org/2009,9433)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2009 - 4 B 300/09 (https://dejure.org/2009,9433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    ZPO § 570; VwGO § 80 Abs. 5
    Vollzugsaussetzung; Bürgerbegehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bestehen der erforderlichen Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) i.R.e. auf Genehmigung einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 570; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 570; VwGO § 80 Abs. 5
    Vollzugsaussetzung; Bürgerbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Eingliederungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Eulatal und Frohburg ist wieder vollziehbar.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09
    Den Antragstellern dürfte es möglich gewesen sein, wegen der Zulässigkeit des auf eine Verhinderung der in Rede stehenden Eingliederung gerichteten Bürgerbegehrens (§ 25 SächsGemO) mit einem Antrag nach § 123 VwGO um Rechtsschutz nachzusuchen, um Maßnahmen zu verhindern, welche die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids (§ 24 SächsGemO) unterlaufen (sh. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 - zit. nach juris, und OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10 2003 - 7 B 11392/03 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 06.02.1997 - 3 S 680/96

    Vorläufige Rechtssicherung; Bürgerentscheid; Kommunalrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09
    Den Antragstellern dürfte es möglich gewesen sein, wegen der Zulässigkeit des auf eine Verhinderung der in Rede stehenden Eingliederung gerichteten Bürgerbegehrens (§ 25 SächsGemO) mit einem Antrag nach § 123 VwGO um Rechtsschutz nachzusuchen, um Maßnahmen zu verhindern, welche die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids (§ 24 SächsGemO) unterlaufen (sh. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 - zit. nach juris, und OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10 2003 - 7 B 11392/03 - zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2002 - 2 M 139/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09
    Nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 570 Abs. 3 ZPO kann das Beschwerdegericht u.a. die Vollziehung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts nach § 80 Abs. 5 VwGO einstweilen aussetzen, wenn dem Beschwerdeführer anderenfalls bis zur Entscheidung über die Beschwerde gewichtige Nachteile drohen, die im Falle eines späteren Obsiegens im Beschwerdeverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären und ein Obsiegen im Beschwerdeverfahren überwiegend wahrscheinlich ist (sh. hierzu OVG MV, Beschl. v. 10.10.2002 - 2 M 139/02 m.w.N., zit. nach juris).
  • VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer Eingliederungsvereinbarung zur Eingemeindung

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09
    Auf den Antrag des Antragsgegners und der Beigeladenen wird die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 3. April 2009 - 6 L 1823/08 - bis zu einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde ausgesetzt.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15198
OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09 (https://dejure.org/2010,15198)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.01.2010 - 4 B 300/09 (https://dejure.org/2010,15198)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 (https://dejure.org/2010,15198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 42 Abs. 2; SächsGemO § 8, § 25 Abs. 2 S. 1
    Eingliederungsvereinbarung, Bürgerbegehren, Antragsbefugnis

  • Wolters Kluwer

    Initiatoren oder Vertreter eines Bürgerbegehrens i.S.v. § 25 Abs. 2 S. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) als Mitglied in einem Gemeindeorgan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Rechtsschutz gegen Eingemeindungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer Eingliederungsvereinbarung zur Eingemeindung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09
    Az.: 4 B 300/09 6 L 1823/08.

    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 3. April 2009 - 6 L 1823/08 - geändert; der Antrag der Antragsteller auf Aufhebung der Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners vom 18. Dezember 2008 bzw. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 23. Dezember 2008 hiergegen wird abgelehnt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09
    Der Senat weist hier nochmals darauf hin, dass es den Antragstellern möglich gewesen sein dürfte, wegen der Zulässigkeit des auf eine Verhinderung der in Rede stehenden Eingliederung gerichteten Bürgerbegehrens (§ 25 SächsGemO) mit einem Antrag nach § 123 VwGO um Rechtsschutz nachzusuchen, um Maßnahmen zu verhindern, welche die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids (§ 24 SächsGemO) unterlaufen (sh. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 - zit. nach juris, und OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10 2003 - 7 B 11392/03 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03

    Zulässigkeit, Rechtsmittelfähigkeit, Bekanntgabe, Urteilsgründe, Fristberechnung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09
    Soweit die Antragsteller meinen, als Initiatoren oder Vertreter eines Bürgerbegehrens im Sinne von § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO seien sie Mitglied in einem Gemeindeorgan, das als Sachwalter des öffentlichen Interesses durch einen Genehmigungsbescheid im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsGemO in eigenen Rechten verletzt sein, kann ihnen der Senat bereits deswegen nicht folgen, weil ein Bürgerbegehren kein organschaftliches Funktionssubjekt der Gemeinde ist (SächsOVG, Urt. v. 11.5.2004 - 4 B 620/03 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 06.02.1997 - 3 S 680/96

    Vorläufige Rechtssicherung; Bürgerentscheid; Kommunalrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09
    Der Senat weist hier nochmals darauf hin, dass es den Antragstellern möglich gewesen sein dürfte, wegen der Zulässigkeit des auf eine Verhinderung der in Rede stehenden Eingliederung gerichteten Bürgerbegehrens (§ 25 SächsGemO) mit einem Antrag nach § 123 VwGO um Rechtsschutz nachzusuchen, um Maßnahmen zu verhindern, welche die Durchführung eines entsprechenden Bürgerentscheids (§ 24 SächsGemO) unterlaufen (sh. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997 - 3 S 680/96 - zit. nach juris, und OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10 2003 - 7 B 11392/03 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 02.12.2022 - 4 C 28/19

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist

    Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt (SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 8. März 2019 - 4 A 787/16 -, juris Rn. 6).

    Der Senat hat zwar entschieden, dass durch den Genehmigungsbescheid wegen der in § 8 Abs. 1 Satz 1 SächGemO allein in Bezug genommenen Gründe des Wohls der Allgemeinheit subjektive Rechte der Gemeindebürger und -einwohner nicht berührt sein können und eine Klagebefugnis insoweit zu verneinen ist (SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 -, juris Rn. 4 ff.).

  • OVG Sachsen, 03.01.2022 - 4 B 340/21

    Einstweilige Anordnung; Sicherungsanordnung; Bürgerentscheid; subjektives

    Einstweilige Anordnungen zur Sicherung eines Anspruchs auf (ordnungsgemäße) Durchführung eines Bürgerentscheids (vgl. § 25 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO) kommen jedoch nur zugunsten der Antragsteller eines zulässigen Bürgerbegehrens i. S. v. § 25 Abs. 1 SächsGemO in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 23. September 2021 - 2 BvR 1144/21 -, juris Rn. 17, u. v. 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 -, juris Rn. 22, 24; SächsOVG, Beschlüsse v. 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 -, juris Rn. 9, und v. 6. Februar 1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253; Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Stand: VII/2012, § 24 Rn. 29; Leukart, Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid in der Sächsischen Gemeindeordnung, 2012, S. 268 ff., m. w. N.), nicht jedoch zugunsten eines jeden abstimmungsberechtigten Gemeindebürgers.
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17

    Eingliederungsvereinbarung; Einwohnerzahl; Befangenheit; Gebietsänderung

    Gebietsänderungen können lediglich im öffentlichen Interesse erfolgen (Senatsbeschl. v. 27. Januar 2010 - 4 B 300/09 -, juris Rn. 7).
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