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   OVG Sachsen, 22.08.2013 - 4 B 332/13   

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https://dejure.org/2013,21444
OVG Sachsen, 22.08.2013 - 4 B 332/13 (https://dejure.org/2013,21444)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2013 - 4 B 332/13 (https://dejure.org/2013,21444)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2013 - 4 B 332/13 (https://dejure.org/2013,21444)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auswirkungen einer Straßenbahnsanierung auf die Anlieger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Stopp der Arbeiten am Straßenbahnverkehrsbauvorhaben Bautzner Straße in Dresden

  • sachsen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Stopp der Arbeiten am Straßenbahnverkehrsbauvorhaben Bautzner Straße in Dresden

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Planrechtfertigung auf die Klage Dritter hin nicht nur dann zu prüfen ist, wenn diese durch das Vorhaben mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen werden, sondern auch dann, wenn sich diese Dritten - wie vorliegend die Kläger - gegen mittelbare vorhabenbedingte Beeinträchtigungen, insbesondere Immissionen, zur Wehr setzen; auch solche Kläger können geltend machen, dass für das beabsichtigte Vorhaben - gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes - kein Bedarf streitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2008, 4 B 34.08, juris Rn. 3; Urt. v. 26.4.2007, 4 C 12.05, juris Rn. 48; Urt. v. 9.11.2006, 4 A 2001.06, juris Rn. 33 m.w.N.; so wohl auch Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 66; Beschl. v. 5.2.2015, 9 B 1.15, juris Rn. 5; dem folgend OVG Münster, Urt. v. 19.4.2013, 20 D 8/12.AK, juris Rn. 75, 83; zuvor bereits OVG Hamburg, Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 152; a.A. noch BVerwG, Urt. v. 24.11.2011, 9 A 24.10, juris Rn. 27; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.8.2013, 4 B 332/13, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Urt. v. 28.10.2004, 1 C 10517/04, juris Rn. 29).
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