Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 17.09.2003

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   BVerwG, 25.06.2003 - 4 B 39.03   

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BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 4 B 39.03 (https://dejure.org/2003,33970)
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   OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 4 B 39/03   

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OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2003 - 4 B 39/03 (https://dejure.org/2003,22826)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 (https://dejure.org/2003,22826)
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Wird zitiert von ... (19)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Damit wird dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung am ehesten entsprochen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2005 - L 7 SO 1585/05 ER-B - und vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - ferner Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 1993 - 6 S 2371/93 - (veröffentlicht in JURIS); OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - (veröffentlicht in JURIS); Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1243).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Der Senat stimmt dem SG jedoch darin zu, dass diese hier noch umstrittenen Beitragsrückstände von der Ast., obgleich das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an sich nicht dazu dient, einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2005 - L 7 SO 2060/05 ER-B u.a. - (m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung)), ebenso wie die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege (jene ab 1. August 2005) von der Ag. vorläufig zu übernehmen sind, weil dies beim gegenwärtigen Sach- und Erkenntnisstand - trotz der Vorfinanzierung der Beitragsrückstände durch die Ast. oder ihre Schwester - zur Beseitigung einer bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage notwendig erscheint (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92 - (JURIS); OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - FEVS 55, 262 ff.).
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist zunächst in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum 1. März 2005 - 30. Mai 2005 ausgeschlossen (LSG Sachsen vom 21. November 2005 - L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2005 - L 23 B 1017/05 SO ER, LSG Hamburg vom 4. März 2005 - L 3 B 43/05 ER SO), weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1245 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 09.06.2006 - L 9 SO 13/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist zunächst in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei dem Sozialgericht am 21. November 2005 liegenden Zeitraum ausgeschlossen (LSG Sachsen vom 21. November 2005 - L 3 B 152/05 AS; LSG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2005 -L 23 B 1017/05 SO ER, LSG Hamburg vom 4. März 2005 - L 3 B 43/05 ER SO), weil Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, falls nicht ein Nachholbedarf glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 -4 B 39/03 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1245 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit -

    Es ist indessen nicht glaubhaft gemacht, dass bei den Antragstellern eine - über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu deckende - Notlage wegen fehlender ausreichender Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts gegeben ist (zur objektiven Feststellungs- und Beweislast vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - FEVS 55, 262; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 12 ME 342/03 - FEVS 55, 355).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2006 - L 7 AS 4806/06

    Arbeitslosengeld II - Darlehen für Fahr- und Übernachtungskosten zur Wahrnehmung

    Damit wird dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung am ehesten entsprochen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2005 - L 7 SO 1585/05 ER-B - und vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - ferner Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 1993 - 6 S 2371/93 - ; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - ; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Auflage, Rdnr. 1243).
  • SG Landshut, 22.06.2018 - S 11 AY 120/18

    Voraussetzungen der Anspruchseinschränkung von Asylbewerberleistungen

    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum (vorliegend vor dem 25.05.2018) ausgeschlossen (vgl. etwa Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 07. Mai 2009 - L 9 AS 763/08 ER -), weil Grundleistungen nach § 3 AsylbLG im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu bereits Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 -).
  • SG Wiesbaden, 19.10.2006 - S 12 AS 427/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für Bekleidung bei

    Zum einen entspricht die Darlehensgewährung dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung am ehesten, erschwert sie doch eine spätere Rückabwicklung am wenigsten (LSG Baden-Württemberg vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B; Oberverwaltungsgericht Brandenburg vom 17. September 2003 - 4 B 39/03; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., Rdnr.1243).
  • SG Landshut, 15.02.2019 - S 11 AY 10/19

    Streit um Gewährung von Grundleistungen

    Das einstweilige Rechtsschutzbegehren ist in Bezug auf den vor der Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Gericht liegenden Zeitraum (vorliegend vor dem 01.02.2019) ausgeschlossen (vgl. etwa Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 07. Mai 2009 - L 9 AS 763/08 ER -), weil die vorläufige Verpflichtung zu Leistungen nach § 3 AsylbLG im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu bereits Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 -).
  • LSG Sachsen, 19.09.2005 - L 3 B 155/05 AS-ER

    Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine

    Allerdings ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht die Alg II-Leistung im höheren Umfang zu gewähren (vgl. für die Sozialhilfe insoweit OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 B 39/03 - JURIS, Seite 2 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - L 7 AS 3843/09
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2009 - L 1 AS 4546/09
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 7 AS 3899/09
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - L 7 AS 3844/09
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2009 - L 7 AS 3149/09
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2009 - L 7 SO 3229/09
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - L 7 SO 4974/09
  • SG Detmold, 26.04.2005 - S 13 AS 9/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Hildesheim, 15.01.2007 - S 33 AS 1515/06
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