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   BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11   

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https://dejure.org/2011,6444
BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11 (https://dejure.org/2011,6444)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2011 - 4 B 4.11 (https://dejure.org/2011,6444)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 4 B 4.11 (https://dejure.org/2011,6444)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 BauGB
    Zur Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Einfügen eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB hinsichtlich der Zahl der Geschosse nach den objektiv vorhandenen und geplanten Geschossen einschließlich der Nicht-Vollgeschosse; Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB hinsichtlich der Zahl der Geschosse nach der ...

  • rewis.io

    Zur Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Einfügen eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB hinsichtlich der Zahl der Geschosse nach den objektiv vorhandenen und geplanten Geschossen einschließlich der Nicht-Vollgeschosse; Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB hinsichtlich der Zahl der Geschosse nach der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann prägen Vollgeschosse das Umgebungsbild?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einfügen nach § 34 BauGB: Nur sichtbare Vollgeschosse können Umgebung prägen! (IBR 2011, 668)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1789
  • ZfBR 2012, 60 (Ls.)
  • ZfBR 2012, 795 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11
    Da der aus der vorhandenen Bebauung zu gewinnende Maßstab notwendig grob und ungenau ist, kann nach ständiger Rechtsprechung auf die in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Maßkriterien als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden (vgl. etwa Urteil vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 ).

    Die Beschwerde missversteht mit ihrer Kritik die höchstrichterlichen Vorgaben, wenn sie zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung darauf verweist, der Senat stelle in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 23. März 1994 a.a.O. S. 279) auf die "(absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe" ab.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11
    Abgesehen davon erfüllt diese Rüge nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11
    Mit dieser Formulierung hat der Senat die vorzugswürdigen Maßkriterien der Baunutzungsverordnung von den für die Beurteilung des "Einfügens" nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB weniger geeigneten (relativen) Kriterien (wie Grundflächen- und Geschossflächenzahl) abgegrenzt (vgl. auch Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 4 B 8.07 - BRS 71 Nr. 83 S. 385 m.w.N.), nicht jedoch eine Aussage zu der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage getroffen.
  • BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11
    Hierzu hat der Senat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass es auch für das "Einfügen" im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung ankommt (Beschluss vom 21. Juni 1996 - BVerwG 4 B 84.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 180 S. 40).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Denn deren Vorschriften können im unbeplanten Innenbereich als Auslegungshilfe herangezogen werden (Beschluss vom 27. Juli 2011 - BVerwG 4 B 4.11 - BRS 78 Nr. 102 Rn. 4; Urteile vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168 S. 9 und vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 19.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 S. 30).
  • OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11

    Zulässiger Gegenstand einer isolierten Bauvorbescheidsfrage

    Die Grenze der näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB, in deren Eigenart sich das Bauvorhaben einfügen muss, lässt sich nicht schematisch festlegen, sondern sie wird von der tatsächlichen städtebaulichen Situation bestimmt, in die das Grundstück, das bebaut werden soll, eingebettet ist ("umgebende Bebauung", BVerwG, Beschl. v. 27.7.2011, BauR 2011, 1789; Beschl. v. 16.6.2009, BauR 2009, 693; Beschl. v. 28.8.2003, 4 B 74.03, juris).

    Nicht wahrnehmbare Aspekte können das Bild des Gebäudes oder seiner maßgeblichen Umgebung nicht prägen (BVerwG, Beschl. v. 27.7.2011, BauR 2011, 1789).

  • VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlender Drittschutz gegen Maß der

    Hinsichtlich der Raumhöhe und der Gesamtwohnfläche ist darüber hinaus bereits sehr zweifelhaft, ob diese Merkmale maßbestimmende Faktoren im Sinne des § 34 BauGB sein können, die optisch wahrnehmbar sind und die die maßgebenden Bezugsgrößen in der näheren Umgebung ohne weiteres erkennen lassen (BeckOK BauGB/Spannowsky, 54. Ed. 1.1.2022, BauGB § 34 Rn. 39; vgl. auch BVerwG, B.v. 27. Juli 2011 - 4 B 4/11 zur fehlenden maßstabbildenden Funktion von nicht wahrnehmbaren Vollgeschossen).

    Dasselbe gilt auch für die Grundflächen- und Geschossflächenzahl, welche die Rechtsprechung regelmäßig für die Beurteilung des Einfügens nach § 34 BauGB als wenig geeignet ansieht (BVerwG, B.v. 27. Juli 2011 - 4 B 4/11; BVerwG, B.v. 21. Juni 2007 - 4 B 8.07).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

    - Hingegen lägen die Voraussetzungen für die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nicht vor, weil der Kläger keinen qualifizierten Dienstunfall im Sinne des § 37 BeamtVG erlitten habe, wie die Kammer im Einzelnen in dem zum Aktenzeichen VG 5 K 58.10 (OVG 4 B 4.11) ergangenen Urteil vom selben Tage ausgeführt habe.
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker;

    Die Grenze der näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB, in deren Eigenart sich das Bauvorhaben einfügen muss, lässt sich nicht schematisch festlegen, sondern sie wird von der tatsächlichen städtebaulichen Situation bestimmt, in die das Grundstück, das bebaut werden soll, eingebettet ist ("umgebende Bebauung", BVerwG, Beschl. v. 27.7.2011, BauR 2011, 1789; Beschl. v. 16.6.2009, BauR 2009, 693).
  • VG München, 12.10.2020 - M 8 K 18.3817

    Baugenehmigung zur Erweiterung eines Reihenmittelhauses

    Der aus der vorhandenen Bebauung zu entnehmende Maßstab ist notwendig grob und ungenau (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - juris Rn. 7; B.v. 27.7.2011 - 4 B 4.11 - juris Rn. 4) und § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zwingt nicht zur Uniformität (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 47).
  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch das Verhältnis zur Freifläche prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 ; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 B 4.11 - BauR 2011, 1789; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17).
  • VG Schleswig, 19.10.2017 - 2 A 177/16

    Klage gegen Baugenehmigung für Wohnhaus mit Staffelgeschoss

    Dabei sei nicht die objektive Zahl der (Voll-)Geschosse als maßgeblich anzusehen, sondern eine bewertende Betrachtung des äußeren Erscheinungsbildes durch den Betrachter vorzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 27.07.2011 - 4 B 4/11 - juris).
  • VG Berlin, 07.12.2017 - 13 L 605.17

    Baurecht: Einstweiliger Antrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung wegen

    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 ; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 B 4.11 - BauR 2011, 1789).
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 9 K 6091/13

    Rücksichtnahme; Reihenhaus; Hitze; Regen; Standsicherheit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 = juris Rn 7, und vom 15. Dezember 1994 - 4 C 19.93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 S. 30 = juris Rn 19; Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 B 4.11 -, BRS 78 Nr. 102 = juris Rn 4; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, NVwZ 2014, 370 = juris Rn 12.
  • VG Berlin, 01.07.2021 - 13 K 183.19
  • VG Schleswig, 29.06.2015 - 8 A 194/12

    Baugenehmigung

  • VG Berlin, 15.02.2018 - 13 L 668.17

    Einstweiliger Rechtschutz eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben zur Errichtung

  • VG München, 23.07.2013 - M 1 K 13.1712

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Maß der baulichen Nutzung;

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