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   BVerwG, 29.06.1999 - 4 B 44.99   

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https://dejure.org/1999,3741
BVerwG, 29.06.1999 - 4 B 44.99 (https://dejure.org/1999,3741)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 B 44.99 (https://dejure.org/1999,3741)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 B 44.99 (https://dejure.org/1999,3741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BauGB 1986 § 29 Satz 3; ; BauGB 1998 § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB (1986) § 29 Satz 3; BauGB (1998) § 29 Abs. 1
    Begriff des Vorhabens; Lagerstätte; Ausstellungsfläche für Landmaschinen; Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weite Auslegung des Begriffs "Lagerstätte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 623
  • DÖV 1999, 1056 (Ls.)
  • BauR 1999, 1133
  • ZfBR 1999, 284
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77

    Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 4 B 44.99
    Er umfaßt Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände (hier: zum Verkauf ausgestellte Landmaschinen) jeweils ausgewechselt werden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 BVerwG 4 C 45.77 DVBl 1980, 232 ).

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß zu den Lagerstätten im Sinne dieser Vorschrift nicht nur Fundorte von Rohstoffen, sondern auch Lagerplätze gehören (Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 45.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 14, S. 22 f. = DVBl 1980, 232 ).

    Der Begriff der "Lagerstätte" erstreckt sich vielmehr auf sämtliche Fälle der Lagerung - mit oder ohne Entledigungsabsicht - (Senatsurteil vom 7. September 1979, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.02.1999 - 1 B 97.804
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1999 - 4 B 44.99
    BVerwG 4 B 44.99 VGH 1 B 97.804.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

    Er umfasst Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert werden, das heißt abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände jeweils ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.10.2002 - 9 VR 13.02 - juris und vom 29.6.1999 - 4 B 44.99 - NVwZ-RR 1999, 623).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die Nutzung in zeitlicher Hinsicht so verfestigt, dass sie die Grundstückssituation prägt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.06.2022 - 1 ME 38/22 -, Rn. 11, juris mit Bezugnahme auf die Rspr. zu § 29 BauGB des BVerwG, Beschl. v. 29.06.1999 - 4 B 44/99 -, Rn. 7, juris).

    Insoweit ist für den Begriff der Lagerstätte nach § 29 Abs. 1 BauGB der identische Maßstab wie für den Lagerplatz im Sinne der NBauO anzuwenden (siehe obige Rspr. des OVG Lüneburg für die Begriffsbestimmung des Lagerplatzes nach der NBauO, die auf der Rspr. des BVerwG, Beschl. v. 29.06.1999 - 4 B 44/99 -, Rn. 7, juris, fußt), sodass die Obst- und Gemüsepaletten sowie der Schirm aufgrund der zeitigen Verfestigung die Grundstücksituation prägt.

    Da bei einem Lagerplatz auch regelmäßig wechselndes Gut lagern kann, ohne dass dadurch die Einstufung als Lagerplatz abgesprochen werden würde (siehe BVerwG, Beschl. v. 29.06.1999 - 4 B 44/99 -, Rn. 7, juris, für eine Lagerstätte bei einem Ausstellungsplatz von wechselnden aufgestellten Maschinen und Gerätschaften sowie die vorinstanzlichen Entscheidungen VGH München, Beschl. v. 18.02.1999 - 1 B 97.804 -, Rn. 16, juris, und VG München, Urt. v. 10.12.1996 - M 1 K 95.2485 -, Rn. 36, juris, welche insoweit eine Lagerstätte angenommen haben, wenn dort zeitweise auch keine Maschinen aufgestellt wurden), ist ein Lagerplatz nach der Gesamtbetrachtung als eine (dauerhafte) bauliche Anlage einzustufen, auch wenn dort zu gewissen Zeitpunkten kein Gut lagert.

  • VG Arnsberg, 09.11.2007 - 12 K 3757/06

    Nachbarrechtlicher Anspruch auf Beseitigung eines Gebäudes bei wesentlichem

    vgl. zum vergleichbaren Begriff in § 29 S.3 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 4 B 44.99 -, BRS 62 Nr. 116; zu § 2 BauO NRW: Gädtke-Temme-Heintz, BauO NRW, 10. Aufl. 2003 , § 2 Rdnr. 68.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1999, a.a.O..

  • VG Karlsruhe, 21.02.2024 - 2 K 1554/23
    Diese gelten für das klägerische Vorhaben, das die Errichtung einer baulichen Anlage im Sinne des Baugesetzbuchs - hier die Errichtung einer Lagerstätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1999 - 4 B 44.99 -, NVwZ-RR 1999, 623 - juris Rn. 5 ff.; Rieger, in: Schrödter, Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 29 Rn. 23) - zum Inhalt hat (§ 29 Abs. 1 BauGB).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 1 ME 119/21

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Lagerung von Baumaterialien auf einem

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die Nutzung in zeitlicher Hinsicht so verfestigt, dass sie die Grundstückssituation prägt (BVerwG, Beschl. v. 29.6.1999 - 4 B 44.99 -, BRS 62 Nr. 116 = juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2022 - 1 ME 38/22

    Baugenehmigung; Getreidelager; Kartoffellager; Kühllager; Nutzungsuntersagung;

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die Nutzung in zeitlicher Hinsicht so verfestigt, dass sie die Grundstückssituation prägt (BVerwG, Beschl. v. 29.6.1999 - 4 B 44.99 -, BRS 62 Nr. 116 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02

    Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Überwiegen des öffentlichen

    Er umfasst Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert werden, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände jeweils ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1999 - BVerwG 4 B 44.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 62).
  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 1 ZB 10.1877

    Erweiterung eines mit wassergebundener Wegedecke und Schotterrasen befestigten

    Bei der Ausstellungsfläche für Landmaschinen, die Gegenstand der von der Klägerin erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.1999, BauR 1999, 1133) war, fehlte die eine bauliche Anlage kennzeichnende Dauerhaftigkeit.
  • VG München, 28.06.2010 - M 8 K 10.2260

    Beseitigungsanordnung für Anlagen im Außenbereich (Abstellen von Wohncontainern

    Der in § 29 Abs. 1 Halbsatz 2 BauGB verwandte Begriff der Lagerstätte erfasst auch die Nutzung von Freiflächen zum Abstellen von Gegenständen im weitesten Sinne, soweit diese Nutzung sich in zeitlicher Hinsicht so verfestigt hat, dass sie die Grundstückssituation prägt (BVerwG vom 29.06.1999 BauR 1999, 1133).
  • VG München, 01.07.2010 - M 11 S 10.2121

    Außenbereich; Parkplatzerweiterung; Nutzungsuntersagung

    Er umfasst Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert, d.h. abgelegt oder abgestellt werden (BVerwG vom 29.06.1999 - 4 B 44/99, BauR 1999, 1133 = NVwZ-RR 1999, 623).
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