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ArbG Darmstadt, 24.08.2010 - 4 BVGa 22/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 24.08.2010 - 4 BVGa 22/10
- LAG Hessen, 18.01.2011 - 4 Ta 487/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 18.01.2011 - 4 Ta 487/10
Einstweilige Verfügung - Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 24. August 2010 - 4 BVGa 22/10 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 24. August 2010 - 4 BVGa 22/10 - abzuändern und der Beteiligten zu 2) aufzugeben, die Fremdvergabe von Tätigkeiten in der Abteilung Übernahme/Umschlag aufzuheben.