Rechtsprechung
AG Karlsruhe, 04.04.2014 - 4 C 41/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumung und Herausgabe einer Wohnung durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unvollständiger Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ständig zu geringe Mietzahlungen: Fristlose Kündigung berechtigt!
Kurzfassungen/Presse
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung möglich, bei regelmäßig zu geringen Mietzahlungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ständig zu geringe Mietzahlungen: Fristlose Kündigung berechtigt! (IMR 2014, 288)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher …
Auszug aus AG Karlsruhe, 04.04.2014 - 4 C 41/14
Auch die unpünktliche Zahlung der Miete stellt eine Vertragsverletzung dar, die zur Kündigung führen kann (BGH, Urt. v. 01.06.2011 - VIII ZR 91/10).Des Weiteren ist auch in dieser fristlosen Kündigung eine weitere Abmahnung zu sehen (BGH, Urt. v. 01.06.2011 - VIII ZR 91/10).
Durch die Abmahnung erhält der Mieter Gelegenheit, das durch die vorangegangenen unpünktlichen Mietzahlungen gestörte Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Zahlungsweise wieder herzustellen; dem Mieter wird so vor Vortragsbeendigung noch eine Chance zu vertragsgemäßem Verhaften eingeräumt (BGH, Urt. v. 01.06.2011 - VIII ZR 91/10).