Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78, 4 C 47.78, 4 C 48.78, 4 C 50.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4853
BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78, 4 C 47.78, 4 C 48.78, 4 C 50.78 (https://dejure.org/1981,4853)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1981 - 4 C 44.78, 4 C 47.78, 4 C 48.78, 4 C 50.78 (https://dejure.org/1981,4853)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1981 - 4 C 44.78, 4 C 47.78, 4 C 48.78, 4 C 50.78 (https://dejure.org/1981,4853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,4853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Warenautomaten - Schaukästen - Sondernutzungsgebühren - Ortssatzung - Zeitlicher Geltungsbereich - Gebührensätze - Äquivalenzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1982, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    Der Sondernutzungsgebühr stehe als Leistung der Verwaltung die mit der Duldung der Sondernutzung in Kauf genommene Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs gegenüber (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - BayVBl. 1971, 108).

    Diese Betrachtungsweise steht von ihrem Ansatz her - insbesondere soweit mit ihr entscheidend auf die "Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs" abgestellt worden ist - mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1).

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    Dieser vom erkennenden Senat für Erschließungsbeitrags Satzungen entwickelte Rechtsgrundsatz (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 4 C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 -) gilt als eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips auch für andere Abgabensatzungen.

    Sollte die Klägerin zu 3) etwa wegen der noch zu erörternden Mängel dieser Satzung (vgl. unten zu 2) darauf vertraut haben, der Gebührenzahlung endgültig enthoben zu sein, wäre dieses Vertrauen nicht schutzwürdig (vgl. Urteil vom 20. Januar 1978, a.a.O. S. 30).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    Der Gleichheitssatz verbietet dem Satzungsgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleichzubehandeln (BVerfGE 4, 144 [155]).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    Die Bestimmung der Merkmale, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleichzubehandeln, muß grundsätzlich dem Normgeber überlassen werden (BVerfGE 25, 371 [400]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    Auch aus dem Äquivalenzprinzip (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 [309]) läßt sich ein solcher Maßstab nicht herleiten; denn danach soll bei der Festsetzung der Gebührensätze lediglich einem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in dem Verhältnis zwischen Gebührengläubiger und -schuldner begegnet werden.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 17.75

    Träger der Straßenbaulast - Ortsdurchfahrten - Sondernutzung an Bundesstraßen -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1741) - FStrG - enthalte eine hinreichende Ermächtigung zum Erlaß einer Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren, wie das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 17.75 - (Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 12) entschieden habe.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 4 C 44.78
    Dieser vom erkennenden Senat für Erschließungsbeitrags Satzungen entwickelte Rechtsgrundsatz (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 4 C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 -) gilt als eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips auch für andere Abgabensatzungen.
  • OVG Bremen, 30.09.2003 - 1 A 251/01

    Gesicherte Erschließung eines Grundstücks durch Notwegerecht - Erschließung;

    Denn eine Teilung, die eine - wie hier - vorhandene, bisher zulässige Bebauung vom öffentlichen Verkehrsnetz abschneidet, darf nicht genehmigt werden (BVerwG, U. v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 - NJW 1981, S. 2436; U. v. 09.10.1981 - 4 C 47/78 - NJW 1982, S. 1061).
  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88

    Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung

    Der erkennende Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 12. Juni 1981 - BVerwG 4 C 44.78 u.a. - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 43 = DÖV 1982, 208) ausgeführt, dass Warenautomaten und Schaukästen hinsichtlich der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs keine erheblichen Unterschiede aufwiesen.
  • VG Würzburg, 28.10.2008 - W 4 K 07.1417

    Sondernutzungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Gebührenfreiheit; Sondernutzung auch

    Denn eine Ortssatzung kann Rechtsgrundlage nur für diejenigen Sondernutzungsgebührenbescheide sein, die von ihrem zeitlichen Geltungsbereich erfasst werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.06.1981, 4 C 44/78, 4 C 47/78, 4 C 48/78, 4 C 50/78 ).

    So hat das BVerwG entschieden (U.v. 12.06.1981, a.a.O.), dass eine unterschiedliche Behandlung von Warenaufstellautomaten und Schaukästen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, weil beide Sachverhalte den Straßenraum durch ihre Ausladungsfläche und ihre Einladung an Verkehrsteilnehmer zum Verweilen gleichermaßen berühren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - 3 B 1933/05
    Eine Verwaltungsgebühr darf nur dann erhoben werden, wenn eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, deren zeitlicher Geltungsbereich die Gebührenerhebung erfasst; hierbei handelt es sich um eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips, die für alle Abgabenarten gilt - vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1981 - 4 C 44.78 u.a. -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 43 - und bei Gebühren besagt, dass Umfang und Höhe der Gebühr bei ihrer Entstehung festliegen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht