Rechtsprechung
VG Köln, 03.04.2014 - 4 K 1161/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Rates zur Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Grundstücksverkäufe Roisdorf" i.R.d. Verkaufs von Grundstücken an einen Investor
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 03.04.2014 - 4 L 526/14
Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig
Auszug aus VG Köln, 03.04.2014 - 4 K 1161/14
Wegen der Örtlichkeit wird auf den Lageplan zur Flächenübersicht Bezug genommen, den die Beklagte dem Kläger zu 1. mit E-Mail vom 10. Juli 2013 übersandt hat (BA Heft 1, Bl. 44/45; vgl. auch Gerichtsakte 4 L 526/14, Bl. 194).Die Kläger haben am 25. Februar 2014 Klage erhoben und am 18. März 2014 einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt (4 L 526/14).
In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (4 L 526/14), das die Kammer in der Sitzung vom 3. April 2014 ebenfalls mündlich verhandelt hat, beantragen die Kläger/Antragsteller, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Grundstücksverkäufe Roisdorf" durch den Rat unverzüglich feststellen zu lassen.
In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (4 L 526/14) beantragt die Beklagte/Antragsgegnerin, den Antrag abzulehnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 4 L 526/14 und die in diesen Verfahren jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 15 B 697/13
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens gem. § 26 …
Auszug aus VG Köln, 03.04.2014 - 4 K 1161/14
OVG NRW, Beschluss vom 21.6.2013 - 15 B 697/13 -, juris, Rn. 6; Brunner, in: Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung NRW, § 26, Erl.Denn für den objektiven, mit dem Inhalt des Bürgerbegehrens nicht weiter vertrauten billig und gerecht denkenden Empfänger, vgl. zu diesem Maßstab OVG NRW, Beschluss vom 21.6.2013 - 15 B 697/13 -, juris, Rn. 6, ist danach nicht erkennbar, um welche Grundstücke es sich handelt.
- VG Köln, 03.04.2014 - 4 L 526/14
Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig
Wegen der Gründe zu Ziffer 1. des Beschlusses wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom gleichen Tage im Verfahren 4 K 1161/14 Bezug genommen.