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   VG Neustadt, 21.02.2008 - 4 K 1255/07.NW   

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https://dejure.org/2008,13143
VG Neustadt, 21.02.2008 - 4 K 1255/07.NW (https://dejure.org/2008,13143)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.02.2008 - 4 K 1255/07.NW (https://dejure.org/2008,13143)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 4 K 1255/07.NW (https://dejure.org/2008,13143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Anzahl von Stellplätzen bei Neuerrichtung einer Schießanlage ohne Zuschauerplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Baugenehmigung für Schießanlage wegen fehlender Stellplätze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schießstände und Auto-Stellplätze

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Baugenehmigung für Schießanlage wegen fehlender Stellplätze

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10439/02

    Fehlende geeignete Beschaffenheit sog. "gefangener" Stellplätze

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2008 - 4 K 1255/07
    Soweit gefangene Stellplätze in der Rechtsprechung ausnahmsweise für zulässig erachtet werden, sind die hierfür aufgestellten Voraussetzungen nicht gegeben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. August 2002 - 1 A 10439/2. OVG - ESOVGRP, BauR 2002, 1840).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Vielmehr wird nach allgemeiner Erfahrung, zumal wenn Gerätschaften und Waffen mitgeführt werden, über den Weg angefahren, der den geringsten, anschließend zu bewältigenden Fußweg bedingt (vgl. zum Ganzen VG Neustadt, Urt. v. 21.02.2008 - 4 K 1255/07.NW -).
  • VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 776/14

    Befreiung vom Nachweis notwendiger Stellplätze bei ausschließlicher Erschließung

    Die betreffende Norm enthält für diese Belange einen Mindeststandard im Normalfall, von dem nur abgewichen werden kann, wenn sich die Grundstücks- und Bausituation von diesem, den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegenden Muster in deutlichem Maße unterscheidet und deshalb eine andere Gewichtung der öffentlichen Belange, als sie durch das Gesetz selbst erfolgt ist, zulässig wird, oder wenn anderweitige, zumindest gleichgewichtige öffentliche Belange die Abweichung gebieten (vgl. VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 21. Februar 2008 - 4 K 1255/07 -, juris, Rn. 31).
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   VG Cottbus, 12.02.2010 - 4 K 1255/07   

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VG Cottbus, Entscheidung vom 12.02.2010 - 4 K 1255/07 (https://dejure.org/2010,55676)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 4 K 1255/07 (https://dejure.org/2010,55676)
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