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   FG Düsseldorf, 02.09.2015 - 4 K 1491/15 Z   

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https://dejure.org/2015,24683
FG Düsseldorf, 02.09.2015 - 4 K 1491/15 Z (https://dejure.org/2015,24683)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2015 - 4 K 1491/15 Z (https://dejure.org/2015,24683)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2015 - 4 K 1491/15 Z (https://dejure.org/2015,24683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freihandelsabkommen EWG/Schweiz: Widerruf der Präferenznachweise durch Verwaltungsakt - Verpackung in griechischer Textilerzeugnisse in Bulgarien - Nachweis des präferenzbegünstigten Ursprungs - Lieferantenerklärungen der Verpackungsunternehmen, Nämlichkeitsnachweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freihandelsabkommen EWG/Schweiz: Widerruf der Präferenznachweise durch Verwaltungsakt - Verpackung in griechischer Textilerzeugnisse in Bulgarien - Nachweis des präferenzbegünstigten Ursprungs - Lieferantenerklärungen der Verpackungsunternehmen, Nämlichkeitsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04

    Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.09.2015 - 4 K 1491/15
    Dadurch gibt der Beklagte unmissverständlich zu erkennen, dass er damit eine Regelung hat treffen wollen (s. BFH Urteil vom 15.11.2005 VII R 55/04, BFHE 212, 297).

    Dem ist aber nicht zu entnehmen, dass diese Feststellungen in Form eines Verwaltungsakts durch die Zollbehörden des Ausfuhrlandes gegenüber dem Ausführer zu ergehen haben (s. BFH Urteil vom 15.11.2005 VII R 55/04, aaO.; Urteil v. 23.06.2009 VII R 33/08, BFHE 225, 511).

  • BFH, 23.06.2009 - VII R 33/08

    Zur Ursprungseigenschaft aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.09.2015 - 4 K 1491/15
    Dem ist aber nicht zu entnehmen, dass diese Feststellungen in Form eines Verwaltungsakts durch die Zollbehörden des Ausfuhrlandes gegenüber dem Ausführer zu ergehen haben (s. BFH Urteil vom 15.11.2005 VII R 55/04, aaO.; Urteil v. 23.06.2009 VII R 33/08, BFHE 225, 511).
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