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   VG Freiburg, 11.11.2004 - 4 K 1667/02   

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VG Freiburg, 11.11.2004 - 4 K 1667/02 (https://dejure.org/2004,28301)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.11.2004 - 4 K 1667/02 (https://dejure.org/2004,28301)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. November 2004 - 4 K 1667/02 (https://dejure.org/2004,28301)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04

    Zur Frage, ob einer Pflegeeinrichtung untersagt werden kann, bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. November 2004 - 4 K 1667/02 - wird zurückgewiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Schriftsätze der Beteiligen und die dem Senat vorliegenden einschlägigen Akten der Beklagten, des Verwaltungsgerichts Freiburg - 4 K 1667/02 - , auch der im dortigen Eilverfahren angefallenen - 4 K 1668/02, 4 K 718/03 -, sowie des Verwaltungsgerichtshofs - 14 S 2801/02 - Bezug genommen.

  • VG Freiburg, 19.11.2002 - 4 K 1668/02

    Angemessenheit der Kosten in einem Pflegeheim

    Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage - 4 K 1667/02 - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22.02.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums F. vom 31.07.2002, mit welchem ihr unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgegeben wurde, gegenüber Leistungsempfängern der Pflegeversicherung keine Zuschläge von täglich 14, 83 EUR für Einzelzimmer zu erheben (Nr. 1), bestehende Verträge entsprechend zu überprüfen und zu ändern (Nr. 2) sowie betroffene Bewohner/innen darüber zu informieren, dass der Einzelzimmerzuschlag zu Unrecht erhoben wurde (Nr. 3), ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässig, aber nicht begründet.
  • VG Freiburg, 11.11.2005 - 4 K 1680/05

    Anordnung gegenüber einem Heimträger zur Vermeidung unangemessener

    Ähnlich wie bei der Feststellung eines Missverhältnisses zwischen Entgelt und Leistung nach der früheren Regelung in § 4 Abs. 3 HeimG a.F. kommt es für die Feststellung einer Unangemessenheit von Leistung und Entgelt im Sinne von § 5 Abs. 7 Satz 1 HeimG auf einen Vergleich mit den Kosten und Leistungen anderer Heime, also auf einen Vergleich mit dem im Wettbewerb gebildeten Marktpreis, an (vgl. hierzu Urt. der Kammer v. 11.11.2004 - 4 K 1667/02 - und Beschl. der Kammer v. 19.11.2002 - 4 K 1668/02 -, jew. m.w.N.; Nieders.
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