Rechtsprechung
VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen missbilligender außerdienstlicher Meinungsäußerungen eines Beamten; Herabwürdigende Äußerungen eines Beamten gegen eine Person; Entfernung eines Disziplinarvergehens über die Missbilligung aus der Personalakte
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lehrer - herabwürdigende Äußerungen über Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Leserbriefe eines Lehrers aus Rheine zu Recht missbilligt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Beamteter Lehrer muss sich in Leserbriefen sachlich verhalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer darf Politiker in Leserbriefen nicht "Spaltpilz" oder "Kraftmeier" nennen - Diskussionsbeiträge stehen im Widerspruch zum Lehrauftrag - Bezirksregierung durfte die Äußerungen des Lehrers missbilligen
Verfahrensgang
- VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 6 A 2594/09
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters
Auszug aus VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08
vgl. BVerfG Urteile vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, NVwZ 2008, 416 und vom 06. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, 93. - BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
Auszug aus VG Münster, 16.10.2009 - 4 K 1765/08
vgl. BVerfG Urteile vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, NVwZ 2008, 416 und vom 06. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, 93.
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe; …
vgl. BVerfG, Urteil vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, juris; VG N. , Urteil vom 16. Oktober 2009 - 4 K 1765/08 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 26. November 1982 - 4 S 819/80 -, juris (Leitsatz). - VGH Bayern, 05.07.2016 - 3 ZB 14.1781
Ausspruch einer Missbilligung gegenüber Beamtem
Die Entscheidung kann gerichtlich nur dahingehend eingeschränkt überprüft werden, ob der gesetzliche Rahmen verkannt, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (VG Münster, U.v. 16.10.2009 - 4 K 1765/08; VG Wiesbaden, U.v. 3.5.2014 - 28 K 943/12.WI.D), wobei auch zu prüfen ist, ob die ausgesprochene missbilligende Äußerung in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass steht (…ausführlich VG Ansbach, U.v. 11.11.2014 - AN 1 K 13.02125 - juris Rn. 54 ff, VG München, U.v. 22.9.2015 - M 5 K 15.1047 - juris m. w. N.). - VG Wiesbaden, 03.04.2014 - 28 K 943/12
Erfolgreiche Klage gegen eine schriftliche Missbilligung
Denn der Erlass einer Missbilligung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur eingeschränkt, nämlich dahin überprüfbar ist, ob der gesetzliche Rahmen verkannt, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrundegelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (VG Münster, Urteil vom 16.10.2009 - 4 K 1765/08 -, zitiert nach Juris).
- VG Ansbach, 11.11.2014 - AN 1 K 13.02125
Erfolgreiche Klage gegen eine qualifizierte missbilligende Äußerung
Die Entscheidung kann gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich dahin, ob der gesetzliche Rahmen verkannt, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrundegelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (VG Münster, Urteil vom 16.10.2009 - 4 K 1765/08; VG Wiesbaden, Urteil vom 3.5.2014 - 28 K 943/12.WI.D), wobei auch zu prüfen ist, ob die ausgesprochene missbilligende Äußerung in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass steht (…vgl. VG Düsseldorf, a.a.O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 6 A 2594/09 Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 16. Oktober 2009 - 4 K 1765/08 - ist wirkungslos.
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.04.2010 - VK 10/09 Anders als bei der Überprüfung von Disziplinarverfügungen prüft das Gericht bei den ausdrücklich dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren unterstellten Missbilligungen nur die Rechtmäßigkeit und nicht auch die Zweckmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung (vgl.: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2009 4 K 1765/08; Rechtsdatenbank justiz.nrw.de/nrwe, mit weiteren Nachweisen).
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.04.2010 - VK 10/09 Anders als bei der Überprüfung von Disziplinarverfügungen prüft das Gericht bei den ausdrücklich dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren unterstellten Missbilligungen nur die Rechtmäßigkeit und nicht auch die Zweckmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung (vgl.: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2009 4 K 1765/08; Rechtsdatenbank justiz.nrw.de/nrwe, mit weiteren Nachweisen).
- VG Kassel, 31.05.2023 - 1 K 1203/21
Mündliche Missbilligung einer Lehrkraft wegen Verstoßes gegen Hygieneplan
Denn der Erlass einer Missbilligung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur eingeschränkt, nämlich dahin überprüfbar ist, ob der gesetzliche Rahmen verkannt, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. z.B. VG Münster, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 4 K 1765/08, VG Kassel, Urteil vom 16. Juni 2015, 1 K 1932/14.KS). - VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1822/22
Qualifizierte Missbilligung wegen schuldhafter Nichtteilnahme an Videokonferenz
Denn der Erlass einer Missbilligung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur eingeschränkt, nämlich dahin überprüfbar ist, ob der gesetzliche Rahmen verkannt, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. VG Münster, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 4 K 1765/08 -, juris). - VG Kassel, 16.06.2015 - 1 K 1932/14 Denn der Erlass einer Missbilligung stellt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur eingeschränkt, nämlich dahin überprüfbar ist, ob der gesetzliche Rahmen verkannt, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. z.B. VG Münster, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 4 K 1765/08 -, zitiert nach Juris).