Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 08.01.2014 - 4 K 188/13 Z, EU |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen (hier: Qualitätskontrolle i.R.d. Handels mit sog. "Comicwaren)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen - Nachweis der Qualitätsanforderungen für die Einfuhr aus Drittländern - Beauftragung der Testinstitute durch Hersteller im Namen des Käufers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen - Nachweis der Qualitätsanforderungen für die Einfuhr aus Drittländern - Beauftragung der Testinstitute durch Hersteller im Namen des Käufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Kosten für Warenuntersuchungen und der Zollwert
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur zollwertrechtlichen Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG München, 29.03.2012 - 14 K 3641/09
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.01.2014 - 4 K 188/13
Anders als im Fall des FG München (Urteil vom 29.03.2012 14 K 3641/09) müssten die Waren keine besonderen Qualitätssiegel oder -logos aufweisen, sondern nur eine bestimmte Beschaffenheit.Die Zahlungen der Klägerin an die Testinstitute beziehen sich auch nicht nur auf den Absatz der Waren im Sinne des Art. 29 Abs. 3 Buchst. b ZK, weil mit den Tests und der Mitteilung ihrer Ergebnisse bereits der Herstellungsprozess überprüft wurde (s. FG München Urteil v. 29.03.2012, 14 K 3641/09).
- EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
Sommer
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.01.2014 - 4 K 188/13
Demzufolge stellen die zum Qualitätsnachweis durchgeführten Tests mit der Mitteilung der Testergebnisse an die Klägerin zur vertragsmäßigen Lieferung der jeweiligen Waren erforderliche Maßnahmen dar, die in den Zollwert einzubeziehen sind (EuGH Urteil v. 19.10.2000, C-15/99, Rz. 23 f.).
- BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen
Ob der Auftrag zur Durchführung der Analysen vom Verkäufer, vom Käufer oder vom Importeur erteilt wird, ist nicht ausschlaggebend, weil es sich in allen Fällen um Kosten handelt, die entstehen, um die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anforderungen an die bestellten Waren zu überprüfen und sicherzustellen (so auch Urteil des FG München vom 29.03.2012 - 14 K 3641/09, Außenwirtschaftliche Praxis --AW-Prax-- 2015, 64, Rz 20, und Urteil des FG Düsseldorf vom 08.01.2014 - 4 K 188/13 Z, EU, AW-Prax 2015, 65, Rz 25 ff.).