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   VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07   

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VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07 (https://dejure.org/2009,18650)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 (https://dejure.org/2009,18650)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 4 K 2118/07 (https://dejure.org/2009,18650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesdisziplinarrecht; Disziplinarmaßnahme bei Besitz von Kinderpornographie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich gemäß § 13 BDG (vgl. hierzu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff.sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695) nach der Schwere des Dienstvergehens (1.), dem Persönlichkeitsbild des Beamten (2.) und der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (3.); dabei ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 SDG dann auszusprechen , wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen seines Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat; liegt ein schweres Dienstvergehen vor, richtet sich die Beantwortung der Frage, ob ein derartiger Vertrauensverlust eingetreten ist, - nach wie vor - "vorrangig" danach, "ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist".

    (vgl. das Urteil vom 03.05.2007, a.a.O.).

    Dies ist der Fall, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. auch hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2007, a.a.O.) .

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Juni 2003, § 23, Rdnrn. 7 ff.) Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt abgefasster Urteile.

    (vgl. nur Claussen/Janzen, a.a.O., § 18, Rdnr. 3 a; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, a.a.O. ; Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, a.a.O.; Urteil vom 14.10.1997 - 1 D 60/96 -, veröffentlicht bei Juris).

    Mit dieser Formulierung ist der Gesetzgeber letztlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO gefolgt, wonach eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nur und erst dann in Frage kam, wenn das Disziplinargericht andernfalls gezwungen gewesen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und - zuletzt - vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - sämtlich veröffentlicht bei Juris) .

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    An die zitierten tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils ist das Disziplinargericht gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG gebunden (vgl. zum früheren Recht BVerwG, Entscheidung v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569) .

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Juni 2003, § 23, Rdnrn. 7 ff.) Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt abgefasster Urteile.

    (vgl. nur Claussen/Janzen, a.a.O., § 18, Rdnr. 3 a; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, a.a.O. ; Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, a.a.O.; Urteil vom 14.10.1997 - 1 D 60/96 -, veröffentlicht bei Juris).

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    An die zitierten tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils ist das Disziplinargericht gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG gebunden (vgl. zum früheren Recht BVerwG, Entscheidung v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569) .

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Juni 2003, § 23, Rdnrn. 7 ff.) Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt abgefasster Urteile.

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    Mit dieser Formulierung ist der Gesetzgeber letztlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO gefolgt, wonach eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nur und erst dann in Frage kam, wenn das Disziplinargericht andernfalls gezwungen gewesen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und - zuletzt - vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - sämtlich veröffentlicht bei Juris) .
  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall,

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    Da sogenannte Posingbilder nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unter § 184 b Abs. 4 StGB fallen, weil sie nicht "den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben" sollen, (vgl. näher das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.08.2008 - 12 Bf 32/08.F -, veröffentlicht bei Juris) sind die genannten 30 Bilddateien und 3 Video-Sequenzen auszuscheiden.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich gemäß § 13 BDG (vgl. hierzu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff.sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695) nach der Schwere des Dienstvergehens (1.), dem Persönlichkeitsbild des Beamten (2.) und der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (3.); dabei ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 SDG dann auszusprechen , wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen seines Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat; liegt ein schweres Dienstvergehen vor, richtet sich die Beantwortung der Frage, ob ein derartiger Vertrauensverlust eingetreten ist, - nach wie vor - "vorrangig" danach, "ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist".
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91

    Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Juni 2003, § 23, Rdnrn. 7 ff.) Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt abgefasster Urteile.
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    (vgl. nur Claussen/Janzen, a.a.O., § 18, Rdnr. 3 a; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, a.a.O. ; Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, a.a.O.; Urteil vom 14.10.1997 - 1 D 60/96 -, veröffentlicht bei Juris).
  • BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 2.99
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07
    Mit dieser Formulierung ist der Gesetzgeber letztlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO gefolgt, wonach eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nur und erst dann in Frage kam, wenn das Disziplinargericht andernfalls gezwungen gewesen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und - zuletzt - vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - sämtlich veröffentlicht bei Juris) .
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 27.98

    Beamter des höheren Dienstes; Laborleiter in einem ... Institut; genehmigte

  • OVG Saarland, 29.09.2009 - 7 A 323/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des außerdienstlichen Besitzes und

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 27.2.2009 - 4 K 2118/07 - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.2.2009 - 4 K 2118/07 - aufzuheben und die Disziplinarklage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Hat ein Lehrer - wie hier - das Vertrauen in seine pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornografischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen im Sinne des § 31 LDG zu qualifizieren ist, endgültig verloren, lässt sich dieser Vertrauensverlust jedenfalls nicht nur durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig machen (vgl. Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009, vom 18.06.2009 und vom 30.07.2009, jew. a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Hat ein Lehrer - wie hier - das Vertrauen in seine pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornographischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen im Sinne des § 31 LDG zu qualifizieren ist, endgültig verloren, lässt sich dieser Vertrauensverlust jedenfalls nicht nur durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig machen (vgl. Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009, vom 18.06.2009 und vom 30.07.2009, jew. a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase rückgängig machen lassen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens als Lehrer - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 02.04.2009, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).
  • VG Saarlouis, 08.03.2011 - 7 L 29/11

    Rechtsbehelf gegen vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen bei

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl.zu deren näheren Begründung das allerdings nicht rechtskräftig gewordene Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07-, veröffentlicht sowohl bei Juris als auch auf der kostenfreien Webseite "Saarland - Gerichtsentscheidungen" - http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/sl_frameset.py) führt der Besitz kinderpornographischen Materials, dessen Herstellung der reale Missbrauch von Kindern zu Grunde liegt, grundsätzlich zur Entfernung des dieses Material besitzenden Beamten aus dem Beamtenverhältnis, weil es sich der der Menschenwürde und der Erhaltung der physischen und psychischen Unversehrtheit insbesondere von Kindern verpflichtete Staat glaubwürdigerweise schlicht nicht leisten kann, sich Amtswaltern zu bedienen, die - wenn auch "nur" in ihrer Freizeit - diese verfassungsmäßigen Grundwerte indirekt mit Füßen treten.
  • VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08

    Bundesdisziplinarrecht

    Trotz aller Schwere hat der Beklagte keines der mit erheblicher krimineller Energie ausgeführten und die grundlegendsten Menschenrechte verletzenden Dienstvergehen begangen, die nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. z.B. das Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -) nicht mehr wieder gut zu machen sind.
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