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   VG Stuttgart, 09.09.2010 - 4 K 2450/10   

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https://dejure.org/2010,23676
VG Stuttgart, 09.09.2010 - 4 K 2450/10 (https://dejure.org/2010,23676)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.09.2010 - 4 K 2450/10 (https://dejure.org/2010,23676)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. September 2010 - 4 K 2450/10 (https://dejure.org/2010,23676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verabreichung einfach erwärmter Snacks; Eiscafé; Charakter als Speiseeiswirtschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veränderung des Charakters eines Eiscafés als Speiseeiswirtschaft in eine Speisewirtschaft durch die Verabreichung durch Mikrowelle oder in anderer Weise einfach erwärmter Snacks; Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in öffentlich zugänglichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gaststätte - Speiseeiswirtschaft; Schank- und Speisewirtschaft; Spielgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldspiele wegen einer Mikrowelle in der Eisdiele

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.1987 - 1 B 63.87

    Geldspielgeräte - Eis-Cafe

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.09.2010 - 4 K 2450/10
    Unter einer Speiseeiswirtschaft - auch im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SpielV - ist eine Gaststätte zu verstehen, in der vorwiegend Speiseeis verabreicht wird (BVerwG, Beschl. v. 29.06.1987 - 1 B 63.87, NVwZ 1987, 1081).

    Dass neben Eis auch Getränke verabreicht werden, ist für die Einstufung ebenso unschädlich wie der Umstand, dass der Eisverkauf nur auf wenige Monate beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1987, a.a.O.; Michel/Kienzle/Pauly, GaststG, 14. Aufl., § 3 SpielV, Rn. 15 S. 150).

    Zwar ist die Grenze zur Speisegaststätte dann überschritten, wenn "warme Mahlzeiten" verabreicht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.06.1987, a.a.O.; Michel/Kienzle/Pauly, GaststG, 14. Aufl., § 3 SpielV, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung nach GewO § 33c Abs 3Betrieb einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.09.2010 - 4 K 2450/10
    Für die Beurteilung maßgeblich ist der durch objektive Merkmale geprägte Charakter des Betriebs (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 18.01.1993 - 14 S 2178/92 -, GewArch 1993, 247).

    Die Einstufung als Speiseeiswirtschaft wird schließlich im Übrigen indiziell - ohne dass es entscheidend hierauf ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 18.01.1993, a.a.O.) - dadurch unterstützt, dass die Antragstellerin ihren Antrag auf Aufstellplatzbescheinigung vom 07./10.05.2010 selbst ausdrücklich auf das "Eiscafé F." bezieht und auch dem Betreiber des Café F. die vorläufige Gaststättenerlaubnis vom 28.04.2010 für eine Schank- und Speisewirtschaft in Form eines Eiscafés erteilt wurde.

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