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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24497
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06 (https://dejure.org/2008,24497)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 4 K 27/06 (https://dejure.org/2008,24497)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 4 K 27/06 (https://dejure.org/2008,24497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen rückwirkenden Zeitraum nach dem Stückzahlmaßstab; Zulässigkeit der Einräumung eines Wahlrechts zwischen Steuersätzen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Die Alternative der Steuerberechnung nach dem Spieleinsatz orientiere sich nicht an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (10 C 5/04) bzw. vom 22.Dezember 1999 (11 CN 1/99), denn die Besteuerung erfolge nicht nach dem Einspielergebnis.

    In den Entscheidungen vom 13. April 2005 (- 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 1316; - 10 C 8.04 - - 10 C 9.04 -) wurden diese Grundsätze dann dahin modifiziert, dass die zumindest lockere Beziehung zwischen Steuermaßstab und Spielaufwand nicht mehr gewahrt sei, wenn über einen längeren Zeitraum gemittelte Einspielergebnisse einzelner Spielautomaten mehr als 50% von den durchschnittlichen Einspielergebnissen der in einer Gemeinde aufgestellten Automaten abwichen.

    Diese Grundsätze werden in der Entscheidung vom ebenfalls 13. April 2005 - 10 C 8.04 - weiter dahin präzisiert, dass ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht allein durch den Nachweis einzelner mehr oder minder stark voneinander abweichender Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten begründet werden könne.

    Spätestens im Laufe des Jahres 2005 konnte und musste die Antragsgegnerin die anzuwendenden rechtlichen Maßstäbe kennen; nach diesen war sie - im Wissen um die anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren und die langjährigen Diskussionen um den sachgerechten Steuermaßstab für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten - verpflichtet, die Norm (also ihre Satzung) "unter Kontrolle zu halten, wenn Unklarheiten an ihren tatsächlichen Voraussetzungen oder Auswirkungen bestehen"; da sich die Zweifel verdichteten, war die Antragsgegnerin gehalten, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um sich Kenntnis über die tatsächlichen Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit ihrer Steuererhebung zu verschaffen (so BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04 -).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    In diesem Sinne hat auch der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung zum Hamburgischen Spielvergnügungssteuergesetz i.d.F. vom 06. Oktober 2006 eine Steuererhebung gebilligt, die an den "Spieleinsatz" - definiert als die Verwendung von Einkommen oder Vermögen des Spielers zur Erlangung des Spielvergnügens - anknüpft (BFH, 01.02.2007 - II B 51/06 -, juris).

    Die Anknüpfung der Steuer an den Spieleinsatz ist grundsätzlich möglich (so auch BFH, 01.02.2007 - II B 51/06 -, juris; VG Aachen, 21.04.2008 - 4 L 430/07 -, juris); insbesondere stünden technische Schwierigkeiten dem nicht im Grundsatz entgegen.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Die Alternative der Steuerberechnung nach dem Spieleinsatz orientiere sich nicht an den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (10 C 5/04) bzw. vom 22.Dezember 1999 (11 CN 1/99), denn die Besteuerung erfolge nicht nach dem Einspielergebnis.

    Gegründet auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit 1962 (vgl. BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 ) wurde zunächst die Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer in Form einer Pauschsteuer nach dem Stückzahlmaßstab für viele Jahre als ohne weiteres zulässig erachtet (vgl. auch BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 ; BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, 573), und zwar vom Bundesverwaltungsgericht noch bis in das Jahr 1999 hinein (vgl. BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, BVerwGE 110, 237); in dieser Entscheidung hat das Gericht angenommen, dass die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Stückzahlmaßstab auch in Ansehung inzwischen bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspreche.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06

    Vergnügungsteuer; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnisse;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst den zum Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgängen sowie der beigezogenen Verfahrensakten VG Schwerin 3 A 2322/05, 3 A 68/06, 3 A 224/06, 3 A 413/06, 3 A 72/03, 3 A 2446/06, 3 A 2804/03 und 3 A 2669/05 nebst jeweiligen Beiakten sowie 3 B 647/05 (= OVG M-V 1 M 27/06) verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2005 ist nach Maßgabe der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, deren jeweiliger Entwicklung sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa 24.03.2003 - 1 L 243/02 -, juris; 06.02.2002 - 1 L 17/01, juris = NordÖR 2002, 390; 29.10.2003 - 1 M 188/03 -, juris = NordÖR 2004, 86; 09.02.2005 - 1 L 147/03 -, juris = NordÖR 2005, 279; 25.04.2006 - 1 M 27/06 -, juris = NordÖR 2006, 410; 04.05.2007 - 1 M 175/06 -, juris), auch vorliegend die Steuerbemessung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach dem Stückzahlmaßstab (noch) nicht zu beanstanden.

  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Zum einen kann ihr nicht mit hinreichender Gewissheit entnommen werden - und es bestehen auch sonst keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür -, dass der Satzungsgeber sich für den von ihm bewusst in § 5 Abs. 2 VStS lediglich als Hilfsmaßstab (Option) gewählten Steuermaßstab auch als allgemeingültigen Maßstab hätte entscheiden wollen, wenn er um die Unwirksamkeit des Stückzahlmaßstabes gewusst hätte (so zu einer entsprechenden Regelung in Rostock auch VG Schwerin, 18.03.2008 - 3 A 2485/02 - solche hinreichenden Anhaltspunkte im konkreten Fall hatte demgegenüber VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06 -, juris), denn es hätten noch weitere Alternativen zur Diskussion gestanden wie etwa die Besteuerung nach dem Einspielergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2006 - 14 B 2139/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Zugleich hat er - ebenso wie zuvor schon das OVG Münster (30.11.2006 - 14 B 2139/06 -, juris) - klargestellt, dass sich den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 nicht entnehmen lasse, dass ausschließlich eine Anknüpfung an die Einspielergebnisse der Anforderung danach gerecht werde, den zu besteuernden Vergnügungsaufwand proportional abzubilden.
  • VG Aachen, 21.04.2008 - 4 L 430/07

    Bemessung der Spielapparatesteuer am Spieleinsatz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Die Anknüpfung der Steuer an den Spieleinsatz ist grundsätzlich möglich (so auch BFH, 01.02.2007 - II B 51/06 -, juris; VG Aachen, 21.04.2008 - 4 L 430/07 -, juris); insbesondere stünden technische Schwierigkeiten dem nicht im Grundsatz entgegen.
  • VG Schwerin, 18.03.2008 - 3 A 2485/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Zum einen kann ihr nicht mit hinreichender Gewissheit entnommen werden - und es bestehen auch sonst keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür -, dass der Satzungsgeber sich für den von ihm bewusst in § 5 Abs. 2 VStS lediglich als Hilfsmaßstab (Option) gewählten Steuermaßstab auch als allgemeingültigen Maßstab hätte entscheiden wollen, wenn er um die Unwirksamkeit des Stückzahlmaßstabes gewusst hätte (so zu einer entsprechenden Regelung in Rostock auch VG Schwerin, 18.03.2008 - 3 A 2485/02 - solche hinreichenden Anhaltspunkte im konkreten Fall hatte demgegenüber VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06 -, juris), denn es hätten noch weitere Alternativen zur Diskussion gestanden wie etwa die Besteuerung nach dem Einspielergebnis.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Hängt die Entscheidung, ob eine bestimmte Art und Weise der Steuererhebung (verfassungs)rechtlich zulässig ist, von dem Vorliegen bestimmter Umstände ab und können diese im Laufe der Zeit Änderungen erfahren, die dann auch zu einer im Zeitablauf veränderten rechtlichen Würdigung führen, kann dem durch einen nach Zeitabschnitten differenzierenden Unwirksamkeitsausspruch Rechnung getragen werden (vgl. z.B. schon BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64 -, BVerfGE 21, 292 zu § 6 RabattG: Nichtigkeitserklärung ab Zeitpunkt der Klageerhebung; auch BVerfG, 06.03.2002 - 2 QvL 17/99 -, BVerfGE 105, 73).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
    Grundsätzlich gilt, dass aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften die Nichtigkeit eines gesamten Gesetzes nur folgt, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, dass die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (vgl. etwa BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 -, BVerfGE 82, 159 ; 02.03.1999, 2 BvF 1/94 -, BVerfGE 100, 249 m.w.N.); diese Grundsätze sind bei Überprüfung einer kommunalen Satzung entsprechend auch insoweit anzuwenden, als es generell um die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht geht.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BVerwG, 26.09.2007 - 9 B 12.07

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielapparatesteuer; Spielautomaten;

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Rabattgesetzes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03

    Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 188/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2007 - 1 M 175/06

    Rechtmäßigkeit eines Stückzahlmaßstabes im Vergnügungssteuerrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2002 - 1 L 17/01
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2003 - 1 L 243/02
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte finden sich in der Folge zahlreiche Entscheidungen, in denen ähnlich stark divergierende Schwankungsbreiten bei den Einspielergebnissen von Gewinnspielautomaten ermittelt wurden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, ZKF 2008, S. 41 ; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, [...], Rn. 90; OVG Weimar, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, [...], Rn. 90 ff.).
  • VG Greifswald, 02.09.2009 - 3 A 821/06

    Besteuerung von Geldspielgeräten

    Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Wahl zwischen mehreren Besteuerungsmaßstäben zulässig sein kann (bejahend OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 09.07.2008 - 4 K 27/06 -, Juris, nicht rechtskräftig; auf eine Beurteilung im Einzelfall verweisend OVG Schleswig, Beschl. v. 03.12.2007 - 2 MB 22/07 -, NordÖR 2008, 283), verstößt das hier in Rede stehende Optionsmodell ebenso wie der Stückzahlmaßstab selbst gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

    Dass dies mit dem Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nicht vereinbar wäre, liegt auf der Hand, abgesehen davon, dass wohl kaum ein solcher Antrag gestellt würde (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 09.07.2008 - 4 K 27/06 -, Juris, nicht rechtskräftig).

    Die Kammer hält es auch nicht für möglich, eine Unwirksamkeit der Satzung erst für die Zeit ab dem 01.01.2006 anzunehmen, mit der Begründung, dass es der Behörde erst ab diesem Zeitpunkt möglich gewesen sei oder oblegen habe einen wirklichkeitsnäheren Steuermaßstab festzulegen (so aber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 09.07.2008 - 4 K 27/06 -, Juris; nicht rechtskräftig).

    Im Hinblick auf die Abweichung von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Frage der Wirksamkeit eines entsprechenden Besteuerungsmaßstabs für die Zeit bis zum 31.12.2005 ("zeitliche Teilbarkeit") (Urt. v. 09.07.2008 - 4 K 27/06 -, Juris; Revision zugelassen durch BVerwG, Beschl. v. 25.06.2009 - 9 BN 7/08 -, Juris) war die Berufung zuzulassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Denn sie ist ersichtlich nicht für Fälle der rückwirkenden Anwendung der Vergnügungssteuersatzung konzipiert, sondern wurde aus der vorangegangen Satzung vom 23. Januar 1991 in der Fassung vom 12. Dezember 2001 übernommen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. Januar 2011 - 14 A 1331/07 - vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3. Dezember 2007 - 2 MB 22/07 - jeweils zit. nach JURIS; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 101b, 44a m.w.N.; vgl. aber auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - OVG Thüringen, Urt. v. 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Denn sie ist ersichtlich nicht für Fälle der rückwirkenden Anwendung der Vergnügungssteuersatzung konzipiert, sondern wurde aus der vorangegangen Satzung vom 23. Januar 1991 in der Fassung vom 12. Dezember 2001 übernommen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. Januar 2011 - 14 A 1331/07 - vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3. Dezember 2007 - 2 MB 22/07 - jeweils zit. nach JURIS; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 101b, 44a m.w.N.; vgl. aber auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - OVG Thüringen, Urt. v. 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09

    (Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer

    Auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte finden sich in der Folge zahlreiche Entscheidungen, in denen ähnlich stark divergierende Schwankungsbreiten bei den Einspielergebnissen von Gewinnspielautomaten ermittelt wurden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, ZKF 2008, S. 41 ; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, juris, Rn. 90; OVG Weimar, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, juris, Rn. 90 ff.).
  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 VergnStG BR a.F. in Hinblick auf Art. 3 Abs.

    Auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte finden sich in der Folge zahlreiche Entscheidungen, in denen ähnlich stark divergierende Schwankungsbreiten bei den Einspielergebnissen von Gewinnspielautomaten ermittelt wurden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, ZKF 2008, S. 41 ; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, juris, Rn. 90; OVG Weimar, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, juris, Rn. 90 ff.).
  • VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07

    Vergnügungssteuer

    Eine andere Bewertung rechtfertigt sich auch nicht aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 - (juris [Rn. 79 ff.]), in dem ein Wahlrecht zwischen Stückzahlmaßstab und Steuer nach Spieleinsatz für grundsätzlich zulässig erachtet wurde.
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Rechtsprechung
   VG Minden, 06.12.2006 - 4 K 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,40978
VG Minden, 06.12.2006 - 4 K 27/06 (https://dejure.org/2006,40978)
VG Minden, Entscheidung vom 06.12.2006 - 4 K 27/06 (https://dejure.org/2006,40978)
VG Minden, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 4 K 27/06 (https://dejure.org/2006,40978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Minden, 02.11.2005 - 4 K 151/04

    Beihilfe für die Behandlung eines an Anorexie leidenden Kindes eines Beamten;

    Auszug aus VG Minden, 06.12.2006 - 4 K 27/06
    vgl. hierzu insgesamt VG Minden, Urteil vom 02.11.2005 - 4 K 151/04 - Brück, Kommentar zur GOÄ, Loseblattsammlung, § 4 S. 93.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.1998 - 13 C 497/97
    Auszug aus VG Minden, 06.12.2006 - 4 K 27/06
    vgl. Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 26.02.1998 - 13 C 497/97 - m.w.N.
  • VG Minden, 31.08.2009 - 4 K 626/07

    Gewährung einer Beihilfeleistung eines Beamten für eine Behandlung in einer

    vgl. Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 4 K 27/06 -, n.v.
  • VG Minden, 03.11.2011 - 4 K 1655/10

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Behandlungen in nicht nach § 108 SGB V

    vgl. VG Minden, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 4 K 27/06 -, nicht veröffentlicht, mit Verweis auf AG Charlottenburg, Urteil vom 26. Februar 1998 - 13 C 497/97 -, m.w.N.
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