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   VG Freiburg, 18.03.2010 - 4 K 2849/08   

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https://dejure.org/2010,21084
VG Freiburg, 18.03.2010 - 4 K 2849/08 (https://dejure.org/2010,21084)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - 4 K 2849/08 (https://dejure.org/2010,21084)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. März 2010 - 4 K 2849/08 (https://dejure.org/2010,21084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berechnung des Kostenbeitrags für eine Jugendhilfemaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Kostenbeitrags für eine Jugendhilfemaßnahme; Abzug von Schuldverpflichtungen für ein Eigenheim vom Einkommen; Berechnung der als Werbungskosten abzugsfähigen Kosten für die Benutzung eines Privat-Pkw für notwendige Fahrten zur Arbeitsstätte; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.07.2009 - 12 WF 132/09

    Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe sind

    Auszug aus VG Freiburg, 18.03.2010 - 4 K 2849/08
    Nach der für den Kläger günstigsten ( in Rechtsprechung und Literatur vertretenen ) Auffassung, die ( in anderem Zusammenhang, nämlich im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ) eine entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 6 EinkommensberechnungsVO wegen der seit mehr als 15 Jahren unterbliebenen Anpassung an die gestiegenen Kosten für den Betrieb eines Pkw ablehnt ( siehe hierzu und zu den vorstehend skizzierten Auffassungen OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2009 - 12 WF 132/09 -, FamRZ 2010, 54 m.w.N. ), wäre eine Pauschale von 0, 30 EUR pro zu fahrendem Kilometer abzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 E 683/07

    Begriff des hinreichenden Erfolgs i.R.e. Antrags auf Gewährung von

    Auszug aus VG Freiburg, 18.03.2010 - 4 K 2849/08
    Diese Vorschrift stellt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Erhebung des Kostenbeitrags dar ( vgl. u. a. OVG NW, Beschluss vom 26.06.2008 - 12 E 683/07 -, JAmt 2008, 547; Schindler, in: Münder u. a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 92 RdNrn. 18 und 20; zur Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 92 Abs. 3 SGB VIII auf den lediglich Barunterhaltsverpflichteten [zu denen der Kläger allerdings gehört] vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19.07.2007 - 2 K 15/07 -, JA 2008, 271 ).
  • VG Neustadt, 19.07.2007 - 2 K 15/07

    Kostenbeitrag zu Leistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur

    Auszug aus VG Freiburg, 18.03.2010 - 4 K 2849/08
    Diese Vorschrift stellt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Erhebung des Kostenbeitrags dar ( vgl. u. a. OVG NW, Beschluss vom 26.06.2008 - 12 E 683/07 -, JAmt 2008, 547; Schindler, in: Münder u. a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 92 RdNrn. 18 und 20; zur Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 92 Abs. 3 SGB VIII auf den lediglich Barunterhaltsverpflichteten [zu denen der Kläger allerdings gehört] vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19.07.2007 - 2 K 15/07 -, JA 2008, 271 ).
  • VG Freiburg, 22.04.2015 - 4 K 2273/13

    Kostenbeitrag für Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege;

    Viele dieser Ausgabenposten - so die vom Kläger genannten Ausgaben u. a. für Strom, "Hausgeld", Erdgas, Schulfahrkarte, Handy, Drogerieartikel, "Klamotten", Lebensmittel, Telekom - gehören zu den allgemeinen Kosten der Lebenshaltung einschließlich der Unterkunftskosten, die der Kostenbeitragspflichtige grundsätzlich aus dem ihm nach Abzug des Kostenbeitrags und der 25-prozentigen Kürzungspauschale ( gemäß § 93 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ) verbleibenden Einkommen bestreiten muss und die nicht von dem für die Berechnung des Kostenbeitrags maßgeblichen Einkommen abzuziehen sind ( vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18.03.2010 - 4 K 2849/08 - Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 93 RdNr. 24; Schindler, in: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 93 RdNr. 26, m.w.N. ).

    Insoweit gilt, dass Schulden zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beim Abzug vom Einkommen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, soweit die Schuldverpflichtungen für Wohnungseigentum entsprechende Mietkosten nicht übersteigen, da auch die Miete nicht vom Einkommen abgesetzt werden kann ( vgl. VG Freiburg, Urteile vom 29.05.2012 - 4 K 219/12 - und vom 18.03.2010, a.a.O., jew. m.w.N.; Schindler, a.a.O., § 93 RdNr. 29, m.w.N.; Stähr, in: Hauck: SGB VIII, Stand: Dez. 2014, Bd. 2, K § 93 RdNr. 32, m.w.N. ).

  • VG Berlin, 07.12.2011 - 18 K 204.09

    Kostenbeitrag der Eltern bei Hilfe zur Erziehung in Form von Heimunterbringung

    Im Hinblick darauf aus der Gesetzesbegründung zu § 92 SGB VIII indes zu schließen, es würden nur solche Fälle erfasst, in denen die Unterhaltspflicht des Pflichtigen vor Beginn der Jugendhilfemaßnahme auf Geld gerichtet ist (so VG Neustadt a.d. Weinstraße, a.a.O., Rn. 27; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 92 Rn. 22, Stand VI/09; offen VG Freiburg, Urteil vom 18. März 2010 - 4 K 2849/08 -, EuG 2011, 199, juris Rn. 21), überdehnt schon die Bedeutung der dort erwähnten Barunterhaltspflicht.
  • VG Berlin, 07.12.2011 - 18 K 337.09

    Voraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrags bei vollstationärer

    Im Hinblick darauf aus der Gesetzesbegründung zu § 92 SGB VIII indes zu schließen, es würden nur solche Fälle erfasst, in denen die Unterhaltspflicht des Pflichtigen vor Beginn der Jugendhilfemaßnahme auf Geld gerichtet ist (so VG Neustadt a.d. Weinstraße, a.a.O., Rn. 27; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 92 Rn. 22, Stand VI/09; offen VG Freiburg, Urteil vom 18. März 2010 - 4 K 2849/08 -, EuG 2011, 199, juris Rn. 21), überdehnt schon die Bedeutung der dort erwähnten Barunterhaltspflicht.
  • VG Magdeburg, 03.05.2012 - 4 A 226/11

    Denkmalrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Begriff der Mitteilung so verstanden, dass der Zugang beim Adressaten erforderlich ist (vgl. etwa VG Arnsberg, Urteil vom 18.03.2010 - 4 K 2849/08 -, juris, zu § 92 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII oder Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2009 - 4 LB 184/09 -, NdsVBl. 2010, 1100, zu § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV).
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