Rechtsprechung
VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20.KO |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Erfolglose Anfechtung der Landeselternsprecherwahl Rheinland-Pfalz
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 46 Abs 2 S 1 SchulG RP 2004, § 46 Abs 3 S 2 SchulG RP 2004, § 23 Abs 1 S 1 SchulWO RP 2005, § 36 Abs 4 SchulWO RP 2005, § 37 Abs 1 SchulWO RP 2005
Anfechtung der Wahl eines Landeselternsprechers wegen Teilnahme eines rechtswidrig gewählten Landeselternbeiratsmitglieds
- esovgrp.de
SchulG § 44,SchulG § 44 Abs 4,SchulG § 46,SchulG § 46 Abs 2,SchulG § 46 Abs 3,SchulG § 46 Abs 3 S 2,SchulG § 49,SchulG § 49 Abs 3,SchulG § 49 Abs 3 S 1,SchulG § 49 Abs 3 S 1 Hs 1,S... chulG § 50,SchulG § 50 Abs 1,SchulWO § 20,SchulWO § 20 Abs 1,SchulWO § 23,SchulWO § 23 Abs 1,SchulWO § 23 Abs 1 S 1,SchulWO § 23 Abs 1 S 2,SchulWO § 23 Abs 1 S 3,SchulWO § 36,SchulWO § 36 Abs 4,SchulWO § 37,SchulWO § 37 Abs 1,VwGO § 42,VwGO § 42 Abs 2,VwGO § 43,VwGO § 43 Abs 1
Anfechtung, Demokratieprinzip, Einspruch, Einspruchsverfahren, Elternbeirat, Elternsprecher, Feststellungsinteresse, Klagebefugnis, Landeselternbeirat, Landeselternsprecher, offensichtlicher Verstoß, ordnungsgemäße Wahl, passives Wahlrecht, Rechtsschutzbedürfnis, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Elternvertretungen - Anfechtung der Wahl des Landeselternsprechers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Erfolglose Anfechtung der Landeselternsprecherwahl Rheinland-Pfalz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Wahl des Landeselternsprechers - und ihre Anfechtung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85
Auszug aus VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20
Da die fehlende Durchführung eines Einspruchsverfahrens jedenfalls zur Unbegründetheit der Klage führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85; Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, juris), fehlt es dem Kläger - der nach § 36 SchulWO ohnehin nicht zum Kreis der Einspruchsberechtigten zählt, weil er bei der Wahlversammlung der Berufsbildenden Schulen für den Wahlbezirk A. am 4. Juni 2019 nicht wahlberechtigt gewesen wäre - darüber hinaus an einem Feststellungsinteresse nach § 43 Abs. 1 VwGO und einer Klagebefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO.Seine Klage ist als Anfechtungsklage kombiniert mit einer auf die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gerichteten Feststellungsklage statthaft (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985, a.a.O).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Auszug aus VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20
Zwar kann der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG den Inhalt des geltenden Rechts nur in sehr engen Grenzen im Nachhinein feststellen oder präzisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 4 O 43/10
Wahlprüfungsverfahren ist kein Vorverfahren
Auszug aus VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20
Hinsichtlich des Antrags des Klägers auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Beigeladenen zu 2) zum Mitglied im Landeselternbeirat ist die Klage bereits unzulässig, weil kein Einspruch gegen diese Wahl nach § 36 SchulWO erhoben worden ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 2. März 2020 - 3 K 567/19.KO; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 O 43/10 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90
Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage …
Auszug aus VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20
Da die fehlende Durchführung eines Einspruchsverfahrens jedenfalls zur Unbegründetheit der Klage führt (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85; Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, juris), fehlt es dem Kläger - der nach § 36 SchulWO ohnehin nicht zum Kreis der Einspruchsberechtigten zählt, weil er bei der Wahlversammlung der Berufsbildenden Schulen für den Wahlbezirk A. am 4. Juni 2019 nicht wahlberechtigt gewesen wäre - darüber hinaus an einem Feststellungsinteresse nach § 43 Abs. 1 VwGO und einer Klagebefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO. - VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19
Klage gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen erfolglos
Auszug aus VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 44/20
Hinsichtlich des Antrags des Klägers auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Beigeladenen zu 2) zum Mitglied im Landeselternbeirat ist die Klage bereits unzulässig, weil kein Einspruch gegen diese Wahl nach § 36 SchulWO erhoben worden ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 2. März 2020 - 3 K 567/19.KO; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 O 43/10 -, juris).