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   VG Stuttgart, 06.07.2016 - 4 K 4865/15   

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https://dejure.org/2016,19555
VG Stuttgart, 06.07.2016 - 4 K 4865/15 (https://dejure.org/2016,19555)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 K 4865/15 (https://dejure.org/2016,19555)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 K 4865/15 (https://dejure.org/2016,19555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 S 1 VwVfG, § 42 S 3 VwVfG
    Führung eines ausländischen akademischen Grades

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akademischer Grad - Rücksendungsverlangen einer Approbationsurkunde zu Besichtigungszwecken; Fehlende Befugnis der höheren Verwaltungsbehörde, die Berechtigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grads allgemeinverbindlich festzustellen; Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 9 S 98/17

    Rückgabe einer offensichtlich unrichtigen Approbationsurkunde zwecks

    Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Juli 2016 - 4 K 4865/15 - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 2 des Tenors wie folgt gefasst wird:.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Juli 2016 - 4 K 4865/15 - aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakte des Beklagten (ein Heft) sowie die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Stuttgart - 4 K 4865/15 - vor.

  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    202 (2) Die danach erforderlichen Voraussetzung für das Führen des Doktorgrades erfüllt der dem Angeklagten in seinem Heimatland (Iran) verliehene Grad nicht: Ausweislich der Übersetzung einer von der Schahid-Beheschti-Universität in Teheran erstellten " Bescheinigung über die Erlangung des Doktortitels " hat der Angeklagte am 8. März 1997 allein ein sogenanntes " Berufsdoktorat " erlangt, das an alle erfolgreiche Absolventen eines regulären Studiums der Medizin ohne eigenständiges Promotionsverfahren verliehen wird (vgl. zum Begriff VG Stuttgart Urteil vom 6. Juli 2016 - 4 K 4865/15 - juris).
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