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   VG Neustadt, 27.08.2007 - 4 K 819/07.NW   

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https://dejure.org/2007,7830
VG Neustadt, 27.08.2007 - 4 K 819/07.NW (https://dejure.org/2007,7830)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.08.2007 - 4 K 819/07.NW (https://dejure.org/2007,7830)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. August 2007 - 4 K 819/07.NW (https://dejure.org/2007,7830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Betretung eines Grundstücks durch den Straßenbaulastträger als eine nach dem Zivilrecht zu beurteilende Streitigkeit; Duldung einer Betretung sowie einer Benutzung eines Grundstücks zur Durchführung einer zweckmäßigen Baumaßnahme an einer öffentlichen Straße ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Straßenunterhaltungsmaßnahmen - Grundstückbetretung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenunterhaltungsmaßnahmen: Eigentümer muss Betreten dulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eigentümerin muss Betreten ihres Grundstücks dulden

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Sanierungsarbeiten: Eigentümerin muss Betreten ihres Grundstücks dulden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eigentümerin muss Betreten ihres Grundstücks dulden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßenunterhaltungsmaßnahmen: Eigentümerin muss Betreten ihres Grundstücks zur Sanierung einer Stützmauer dulden - Ortsgemeinde darf erforderliche Sanierungsarbeiten auf Privatgrundstück durchführen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 16.07.1993 - 2 W 27/93

    Stützmauer; Störer; Nichtstörer; Straße; Straßenbaulast; Eigentümer; Grundstück;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2007 - 4 K 819/07
    Mithin fehlt es an einer dem § 69 Abs. 1 Landeswassergesetz entsprechenden Regelung im Straßenrecht, auf deren Grundlage ein Straßenanlieger hoheitlich verpflichtet werden könnte, die Durchführung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen auf seinem Grundstück zu dulden (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juli 1993 - 2 W 27/93 -, juris web; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, 1995, Anhang, Seite 1498, Tabelle zu VII öffentliches Straßennachbarrecht - Duldungspflichten Nr. 1 "Straßenbau, -gebrauch, -unterhaltung").
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 ME 95/07

    Bedingungen für den Eintritt und die Erstreckung einer Widmungsvermutung auf den

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2007 - 4 K 819/07
    Mithin muss die Beklagte als Straßenanliegerin auch die Betretung und Benutzung ihres Grundstücks zur Durchführung einer zweckmäßigen Baumaßnahme an der zur Straße gehörenden Stützmauer, die sich auf ihrem Grundstück befindet, dulden (vgl. Kodal/Krämer a. a. O., Kapitel 5, Rdnr. 23.1, S. 148 und im Ergebnis auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ME 95/07- , NordÖR 2007, 253).
  • OLG Köln, 08.10.2002 - 7 U 109/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2007 - 4 K 819/07
    Der Anwendbarkeit des zivilrechtlichen § 21 Abs. 1 LNRG steht nicht die unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 7 U 109/02 - juris web -) vertretene Auffassung des Landgerichts Kaiserslautern, dass sich das gesamte Rechtsverhältnis von Straßenanlieger und Straßenbaulastträger auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Straßenrechts beurteile, entgegen.
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