Rechtsprechung
VG Koblenz, 19.04.2013 - 4 K 841/12.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Bürgermeister darf beim Beschluss über eine Abgabensatzung nicht mitwirken, wenn sein Grundstück nach einer Satzungsvorschrift von einer Beitragserhebung verschont bleiben soll.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Verschonungsregelung für den Bürgermeister
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bürgermeister darf beim Beschluss über eine Abgabensatzung nicht mitwirken, wenn sein Grundstück nach einer Satzungsvorschrift von einer Beitragserhebung verschont bleiben soll
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bürgermeister darf bei einer ihn selbst begünstigenden Beschlussfassung über Abgabensatzung nicht mitwirken - Satzung führt für Bürgermeister zu unmittelbarem Vorteil und ist daher wegen Befangenheit unwirksam
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 19.04.2013 - 4 K 841/12.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13