Rechtsprechung
VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14.KS |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs bei Unanfechtbarkeit des VA (hier: wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra in die Werra)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Einleitung von Salzabwässer in die Werra
- Jurion (Kurzinformation)
K + S darf weiter Salzabwässer in die Werra einleiten
- hessen.de (Pressemitteilung)
K + S darf weiter Salzabwässer in die Werra einleiten
- hessen.de (Pressemitteilung)
K + S darf weiter Salzabwässer in die Werra einleiten
Sonstiges
- georesources.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Einleiterlaubnis für die Kaliwerke Werra und Neuhof-Ellers bestätigt
Verfahrensgang
- VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14.KS
- VGH Hessen, 24.07.2014 - 2 B 864/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14
Danach wird von einem Kennenkönnen regelmäßig dann auszugehen sein, wenn sich das Vorliegen einer Genehmigung für den Dritten aufgrund objektiver Anhaltspunkte aufdrängen muss - sei es, weil Baumaßnahmen erkennbar sind, sei es, weil er in anderer Weise darüber informiert ist - und wenn es ihm zudem möglich und zumutbar ist, sich etwa durch Anfrage beim Bauherrn (Vorhabenträger) oder bei der Genehmigungsbehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09
E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit …
Auszug aus VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14
Für die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelf ist dann kein Raum, wenn der eingelegte Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig ist, etwa weil der angefochtene Verwaltungsakt dem Kläger gegenüber - zweifelsfrei - unanfechtbar geworden ist ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK -, [...] ). - VG Kassel, 11.07.2013 - 4 L 1545/12
Vorläufiger Stopp der Einleitung von Salzabwasser in die Werra
Auszug aus VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14
Dieser Zusammenhang hätte sich dem Antragsteller, der gegen die Erlaubnis für das Werk Neuhof Ellers vorgegangen ist (Klagen 4 K 930/12.KS und 4 K 1544/12.KS, Eilverfahren 4 L 1545/12.KS), aufdrängen müssen.