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   VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14.KS   

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https://dejure.org/2014,8532
VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14.KS (https://dejure.org/2014,8532)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.04.2014 - 4 L 139/14.KS (https://dejure.org/2014,8532)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. April 2014 - 4 L 139/14.KS (https://dejure.org/2014,8532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs bei Unanfechtbarkeit des VA (hier: wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra in die Werra)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einleitung von Salzabwässer in die Werra

  • Jurion (Kurzinformation)

    K + S darf weiter Salzabwässer in die Werra einleiten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    K + S darf weiter Salzabwässer in die Werra einleiten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    K + S darf weiter Salzabwässer in die Werra einleiten

Sonstiges

  • georesources.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Einleiterlaubnis für die Kaliwerke Werra und Neuhof-Ellers bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14
    Danach wird von einem Kennenkönnen regelmäßig dann auszugehen sein, wenn sich das Vorliegen einer Genehmigung für den Dritten aufgrund objektiver Anhaltspunkte aufdrängen muss - sei es, weil Baumaßnahmen erkennbar sind, sei es, weil er in anderer Weise darüber informiert ist - und wenn es ihm zudem möglich und zumutbar ist, sich etwa durch Anfrage beim Bauherrn (Vorhabenträger) oder bei der Genehmigungsbehörde Gewissheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09

    E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit

    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14
    Für die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelf ist dann kein Raum, wenn der eingelegte Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig ist, etwa weil der angefochtene Verwaltungsakt dem Kläger gegenüber - zweifelsfrei - unanfechtbar geworden ist ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK -, [...] ).
  • VG Kassel, 11.07.2013 - 4 L 1545/12

    Vorläufiger Stopp der Einleitung von Salzabwasser in die Werra

    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2014 - 4 L 139/14
    Dieser Zusammenhang hätte sich dem Antragsteller, der gegen die Erlaubnis für das Werk Neuhof Ellers vorgegangen ist (Klagen 4 K 930/12.KS und 4 K 1544/12.KS, Eilverfahren 4 L 1545/12.KS), aufdrängen müssen.
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