Rechtsprechung
VG Gießen, 21.08.2017 - 4 L 5215/17.GI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zum Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Gießen, 21.08.2017 - 4 L 5215/17
An dieses - durch die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 VwGO ausdrücklich zu begründende - besondere öffentliche Interesse sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je schwerwiegender die dem Bürger durch den Verwaltungsakt auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382). - VGH Hessen, 13.01.2010 - 8 B 2476/09
Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr
Auszug aus VG Gießen, 21.08.2017 - 4 L 5215/17
Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 13.01.2010 - 8 B 2476/09 -, HSGZ 2012, 104) ist in Anwendung der Regelungen zur Versetzung von Beamten wegen bestehender Spannungsverhältnisse zu berücksichtigen, dass nicht entscheidend auf die Frage des Verschuldens für den eingetretenen Spannungszustand, sondern auf die Geeignetheit der getroffenen Maßnahme zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Behörde abzustellen ist. - VG Frankfurt/Main, 06.03.2013 - 7 K 466/12
Kommunalrecht
Auszug aus VG Gießen, 21.08.2017 - 4 L 5215/17
Deshalb sind die Überlegungen, die das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im vom Antragsteller benannten Urteil vom 6. März 2013 (Az. 7 K 466/12.F) zur Begründung einer Aufhebung des Ausschlusses herangezogen hat, für das vorliegende Verfahren auf Eilrechtsschutz nicht übertragbar.
- VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2608/18
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
Mit Beschluss vom 21. August 2017 (Az. 4 L 5215/17.GI ) gab das erkennende Gericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nur bezogen auf das Hausverbot statt, lehnte bezüglich des Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr den Antrag jedoch mit der Begründung ab, in der Gesamtschau der Umstände liege ein wichtiger Grund für einen Ausschluss vor.Die Behördenakte (1 Hefter) und die Gerichtsakte des Vorverfahrens ( 4 L 5215/17.GI ) sind neben der aktuellen Gerichtsakte Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
- VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr und Entlassung als Wehrführer
Dies hat die Antragsgegnerin aber nicht vorgetragen oder nachgewiesen ( VG Gießen, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 L 5215/17.GI , juris Rn. 47 ). - VG Saarlouis, 13.12.2019 - 6 L 1638/19
Abberufung eines Wehrführers aus wichtigem Grund; Abberufung zum Schutz der …
OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris sowie Urt. v. 17.1.1992 - 11 UE 1567/88, juris Rn. 42 f.; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55 sowie Beschl. v. 21.8.2017 - 4 L 5215/17.GI, juris Rn. 37; VG Mainz, Urt. v. 8.11.2012 - 1 K 193/12, juris Rn. 27. - VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
Als wichtiger Grund in diesem Sinne kommt auch die Verletzung von Dienstpflichten oder sonstigen Verpflichtungen aus der Feuerwehrsatzung in Betracht oder ein Verhalten eines Feuerwehrangehörigen, das die interne Ordnung und Führung der Freiwilligen Feuerwehr erheblich stört (VG Gießen, Beschluss vom 21.08.2017 - 4 L 5215/17.GI - Hess. VGH…, Beschluss vom 08.02.2018 - 5 B 1889/17 - Rn. 6, juris). - VG Saarlouis, 13.12.2021 - 6 L 1393/21
Vorübergehender Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr
OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.2.1996 - 12 B 10229/96, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 13.1.2010 - 8 B 2476/09, juris sowie Urt. v. 17.1.1992 - 11 UE 1567/88, juris Rn. 42 f.; VG Gießen, Urt. v. 20.4.2018 - 4 K 2434/17.GI, juris Rn. 55 sowie Beschl. v. 21.8.2017 - 4 L 5215/17.GI, juris Rn. 37; VG Mainz, Urt. v. 8.11.2012 - 1 K 193/12, juris Rn. 27.