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   VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10   

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https://dejure.org/2010,5245
VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10 (https://dejure.org/2010,5245)
VG Köln, Entscheidung vom 13.08.2010 - 4 L 735/10 (https://dejure.org/2010,5245)
VG Köln, Entscheidung vom 13. August 2010 - 4 L 735/10 (https://dejure.org/2010,5245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen Genehmigung eines benachbarten Vorhabens wegen der Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit des Anwesens; Bemessung des Denkmalwertes einer romanischen Basilika in Köln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Köln stoppt Bauarbeiten an St. Gereon/ Baugenehmigung verstößt auch gegen das Höhenkonzept

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    St. Gereon - Umgebungsschutz für Baudenkmäler

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - 11 A 2313/89

    Baudenkmal; Beseitigungsanspruch; Kragdach; Illegales Bauwerk;

    Auszug aus VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 06.02.1992 - 11 A 2313/89 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 06.02.1992 - 11 A 2313/89 -, a.a.O.

    Dieser ist aufgrund seiner besonderen Fachkunde und der Vertrautheit mit dem zu schützenden Denkmal und seiner Epoche, vgl. OVG NRW, Urteil vom 06.02.1992 - 11 A 2313/89 -, a.a.O., in besonderer Weise berufen, zur Beantwortung dieser Frage beizutragen.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10
    Die lange Zeit umstrittene Frage, ob der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals sich gegen an das Denkmal heranrückende beeinträchtigende, verunstaltende oder in den Umgebungsschutz eingreifende Bauvorhaben oder Nutzungen auf Nachbargrundstücken wenden und dabei die Verletzung denkmalrechtlicher Vorschriften auch im eigenen Interesse geltend machen kann, zum Streitstand vgl. Stephan Gatz, juris-PR-BVerwG 16/2009 Anm. 2, ist mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, juris, der sich die Kammer anschließt, dahingehend geklärt, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt ist, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt.

    BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08 -, a.a.O.

  • VG Köln, 14.07.2010 - 4 K 5652/09

    Erfordernis einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für das Anbringen eines gelben

    Auszug aus VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10
    vgl. VG Köln, Urteil vom 14.07.2010 - 4 K 5652/09 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 7 A 4207/00
    Auszug aus VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.08.2001 - 7 A 4207/00 -, NWVBl. 2002, 234 ff.
  • VG Köln, 22.08.2011 - 4 K 3146/10

    Baugenehmigung für die Aufstockung von Wohngebäuden an St. Gereon ist

    Auszug aus VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 3146/10 gegen die der Beigeladenen zu 1. erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 28. April 2010 zur Änderung des Wohngebäudes H. 0 - 0/H1.00 wird angeordnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 10 A 1074/08

    Anspruch auf Erteilung einer begehrten Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus VG Köln, 13.08.2010 - 4 L 735/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.10.2009 - 10 A 1074/08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

    Mit Beschluss vom 13. August 2010 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die angefochtene Baugenehmigung angeordnet (4 L 735/10) und in diesem Zusammenhang unter anderem ausgeführt, die Baugenehmigung sei offensichtlich rechtswidrig und verletze die Klägerin in ihren Rechten, weil das Höhenkonzept der Beklagten entgegen der Begründung zum Bebauungsplans Nr. 66455/06 jedenfalls hinsichtlich des streitbefangenen Grundstücks H. 4-6/H1.22 nicht berücksichtigt worden sei.
  • VG Köln, 20.07.2011 - 4 K 3146/10

    Drittschutz von die Zulässigkeit eines Vorhabens in der Umgebung eines

    Nachdem die Kammer im August 2010 in dem im Verfahren 4 L 735/10 ergangenen Eilbeschluss darauf hingewiesen hatte, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für das streitbefangene Grundstück in klarem Widerspruch zu dem vom Rat beschlossenen Höhenkonzept stünden und die Begründung des Bebauungsplanes insoweit unzutreffend sei, leitete die Beklagte im September 2010 ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB ein.

    Mit Beschluss vom 13. August 2010 - 4 L 735/10 - hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahren und des Verfahrens 4 L 735/10 sowie der zu den Gerichtsakten gereichten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    und dem Gebäude der Beigeladenen zu 1. beträgt lediglich 15 m (vgl. BA 1 zu 4 L 735/10 Blatt 2.10, amtlicher Lageplan).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 7 D 64/10

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans i.R.d. Einhaltung des Gebots der

    Dem entsprach das Verwaltungsgericht L. mit Beschluss vom 13. August 2010 - 4 L 735/10 -, und führte u. a. aus, die Denkmalwürdigkeit der Basilika St. H1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Akten der rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren OVG NRW - 10 A 2037/11 - (VG Köln - 4 K 3146/10 -) und OVG NRW - 10 B 1118/10 - (VG Köln - 4 L 735/10 -) einschließlich der zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge, der vorgelegten Aufstellungsvorgänge zum streitgegenständlichen Bebauungsplan und dem Bebauungsplan Nr. 6644 Na 1/04 (Nr. 66457/04), der Verwaltungsakten, die die denkmalrechtliche Unterschutzstellung von St. H1.

  • VG Köln, 02.09.2014 - 2 K 2808/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Wohngebäuden und zwei

    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. August 2010 (Az.: 4 L 735/10) betreffend die Denkmalwürdigkeit der Basilika St. H3.
  • VG Köln, 31.10.2012 - 4 K 156/11

    Bauvorhaben am Gereonskloster beeinträchtigen nicht den Denkmalschutz

    Der Stadtentwicklungsausschuss der Beklagten nahm die Ausführungen der Kammer in einem anderen Verfahren (Beschluss vom 13. August 2010 - 4 L 735/10 -), wonach die dort streitgegenständliche Baugenehmigung, die die Aufstockung eines Wohngebäudes an der südöstlichen Ecke des Platzes am Gereonskloster betraf, sowie der Bebauungsplan Nr. 66455/06 gegen das Höhenkonzept verstießen, zum Anlass, am 30. September 2010 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zu beschließen.
  • VG Köln, 31.10.2012 - 4 K 3691/11

    Bauvorhaben am Gereonskloster beeinträchtigen nicht den Denkmalschutz

    Der Stadtentwicklungsausschuss der Beklagten nahm die Ausführungen der Kammer in einem anderen Verfahren (Beschluss vom 13. August 2010 - 4 L 735/10 -), wonach die dort streitgegenständliche Baugenehmigung, die die Aufstockung eines Wohngebäudes an der südöstlichen Ecke des Platzes am Gereonskloster betraf, sowie der Bebauungsplan Nr. 00000/00 gegen das Höhenkonzept verstießen, zum Anlass, am 30. September 2010 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zu beschließen.
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