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   VG Dresden, 21.06.2010 - 4 L 74/10   

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VG Dresden, 21.06.2010 - 4 L 74/10 (https://dejure.org/2010,47332)
VG Dresden, Entscheidung vom 21.06.2010 - 4 L 74/10 (https://dejure.org/2010,47332)
VG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 4 L 74/10 (https://dejure.org/2010,47332)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Augsburg, 18.08.2014 - Au 4 V 14.1198

    Durchsuchungsanordnung; sofortige Sicherstellung von Waffen; Gefahr

    Vielmehr muss das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).

    An den zu Grunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).

  • VG Augsburg, 28.05.2013 - Au 4 V 13.763

    Durchsuchungsanordnung; sofortige Sicherstellung von Waffen wegen Gefahr

    Unabhängig davon, ob die Ausführungen des Antragsgegners anlässlich eines Telefongesprächs mit dem Sekretariat des Landrats zur Erschießung des Landrats von ... sowie die Drohungen des Antragsgegners gegenüber den Veterinärmedizinern Tatsachen darstellen, die zur Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG) des Antragsgegners führen oder vielmehr zur fehlenden Eignung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 WaffG; vgl. VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 19, 23), liegen jedenfalls Tatsachen vor, die den Widerruf der Waffenbesitzkarte nicht als offensichtlich rechtswidrig oder nichtig erscheinen lassen.

    Vielmehr muss das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).

    An den zugrundezulegenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).

  • VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 4 K 2047/15

    Durchsuchungsbeschluss für eine sofortige Sicherstellung von Waffen

    Vielmehr muss das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).

    An den zu Grunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).

  • VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12

    Schreckschusspistole; Führen; vielfach provozierte Gefahrensituationen;

    Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, ob der Kläger bei dem Vorfall am 09.07.2010 seine Waffe missbräuchlich oder noch in Einklang mit der Rechtsordnung, also in Notwehr oder in Wahrnehmung sonstiger Notstandsrechte, genutzt hat (VG Dresden, Beschluss vom 21.06.2010 - 4 L 74/10 - Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 203 und juris).
  • VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199

    Nur teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen sofortige Vollziehbarkeit des

    Vielmehr muss das Vorliegen der eine Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung rechtfertigenden Tatsachen grundsätzlich erwiesen sein (VG Würzburg, B. v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645, juris Rn. 13; VG Dresden, B. v. 21.6.2010 - 4 L 74/10, juris Rn. 2).

    An den zugrunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B. v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645, juris Rn. 13; VG Dresden, B. v. 21.6.2010 - 4 L 74/10, juris Rn. 2).

  • VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994

    Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie

    Ebenso kann im Einzelfall auch bereits der bloße Hinweis auf (den Besitz von) Waffen ausreichen (vgl. VG Minden, U.v. 3.4.2017 - 8 K 2340/16 - juris zum Vorzeigen von Waffenschrank und Waffen sowie u.a. der Drohung, den Betreffenden werde "Schlimmes" passieren etc.; a.A. wohl VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris).
  • VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 4 V 17.586

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Sicherstellung von Schusswaffen ohne

    An den zu Grunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 13; VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S. 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 27.07.2020 - 24 ZB 19.2172

    Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff

    Wenn aus konkretem Anlass eine Sofortmaßnahme gegenüber dem Besitzer getroffen werden soll, von dem bei verständiger Würdigung der der Behörde bekannt gewordenen, hinreichend wahrscheinlichen tatsächlichen Verhältnisse ernsthaft eine alsbaldige missbräuchliche bzw. unbefugte Verwendung der genannten Gegenstände droht, sind aber an den zu Grunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen bzw. unbefugten Verwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (VG Würzburg, B.v. 14.7.2005 - W 5 S 05.645 - juris Rn. 13; VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris Rn. 2) und die Sicherstellung in erster Linie vorläufigen Charakter hat und in aller Regel durch eine spätere Verwaltungsentscheidung ersetzt oder überholt wird, deren Tatsachengrundlage feststehend und nicht nur hinreichend wahrscheinlich sein muss.
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