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   OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11 (https://dejure.org/2011,78435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.03.2011 - 4 MB 11/11 (https://dejure.org/2011,78435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. März 2011 - 4 MB 11/11 (https://dejure.org/2011,78435)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 4 MB 19/10
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Die Beschwerde wendet weiter ein, das Verwaltungsgericht habe trotz der Vollziehbarkeit der Grundverfügung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 27.05.2010 - 4 MB 19/10 -) bezüglich der hier streitgegenständlichen Zwangsgeldfestsetzung nicht von einer völlig offenen Rechtslage ausgehen dürfen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2010 (4 MB 19/10) keine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Verbotes der Vermittlung öffentlichen Glücksspiels im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Gemeinschaftsrecht geäußert.

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 08. September 2010 in der Sache C-409/06 klargestellt, dass eine inkohärente Monopolregelung nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werde dürfe.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Dazu hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 08. September 2010 (C-46/08, GewArch 2010, 448) entschieden, dass Art. 49 EG dahingehend auszulegen ist, dass eine nationale Regelung, die das Veranstalten und das Vermitteln von Glücksspielen im Internet untersagt, um übermäßige Ausgaben für das Spielen zu verhindern, die Spielsucht zu bekämpfen und die Jugend zu schützen, grundsätzlich als zur Verfolgung solcher legitimer Ziele geeignet angesehen werden kann, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt.
  • VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09

    Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    So habe das Verwaltungsgericht Gera in seinem Urteil vom 14. Dezember 2010 (-5 K 155/09, -juris) eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit angenommen, weil das Internetverbot im Bereich der Sportwetten nicht durchgängig festgeschrieben sei und darüber hinaus durch das staatliche Lottounternehmen selbst nicht eingehalten werde.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Diese Auffassung wird auch vom OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, juris) geteilt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Vielmehr ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, es sei denn, die Unrichtigkeit des jeweiligen Vorbringens ist ohne Weiteres erkennbar (Senat, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220, 221).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2021 - 4 MB 14/21

    Auskunftsverlangen gegen Online-Versandhandel nach Beschwerden über

    Der Senat setzt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Zwangsgeldfestsetzungen den vollen Wert nach § 52 Abs. 1 GKG an (vgl. Beschluss vom 24. März 2011 - 4 MB 11/11 -, Rn. 19, juris).

    Diesem Charakter einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO trägt bereits das Gebührenrecht mit seinen im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren geringeren Ansätzen Rechnung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. März 2011 - 4 MB 11/11 -, Rn. 19, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Vielmehr ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, es sei denn, die Unrichtigkeit des jeweiligen Vorbringens ist ohne weiteres erkennbar (std. Rspr. seit Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 f.; vgl. auch Beschl. v. 11.04.2011 - 4 MB 14/11 -, juris Rn. 12 und v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16).

    Eine gemeinschaftsrechtliche Vorgabe für die Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die einer Aussetzung der Vollziehung wegen faktischer Verschaffung einer weiteren "Übergangszeit" entgegenstünde, ergibt sich daraus nicht (Beschl. des Senats v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 4 MB 14/11
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2010 (4 MB 19/10) keine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Verbotes der Vermittlung öffentlichen Glücksspiels im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Gemeinschaftsrecht geäußert und hält hieran auch nach den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BVerwG fest (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -).

    Allein schon das Internetverbot wie auch das Verbot der Bandenwerbung würden hiernach auch bei einer Unanwendbarkeit des Monopols wegen Inkohärenz als sinnvoller (Rest-)Normbestand anwendbar bleiben (zum Internetverbot s. auch schon Senatsbeschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 13 B 626/20
    vgl. OVG Schl.-Hol., Beschluss vom 24. März 2011 - 4 MB 11/11 -, juris, Rn. 4; VG E. , Beschluss vom 9. März 2011 - 27 L 1323/10 -, juris, Rn. 7 ff.; ferner C. Hambach/Brenner, in: Streinz/ Liesching/Hambach, Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien, Kommentar, 2014, GlüStV § 9 Rn. 91; Hilf/Umbach, in: Becker/Hilf/Nolte/Uwer, Glücksspielregulierung.
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass jedenfalls das Internetverbot des GlüStV bereits jetzt als selbständig gerechtfertigter Normenbestand, ggf. auch bei Nichtanwendbarkeit anderer Vorschriften ("sinnvoller [Rest-]Normenbestand" im Sinne des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rdnr. 11 m. w. Nachw.) Bestand hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2020 - 3 MB 4/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, juris Rn. 5).
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