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   VGH Bayern, 30.07.1998 - 4 N 97.1023   

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https://dejure.org/1998,14749
VGH Bayern, 30.07.1998 - 4 N 97.1023 (https://dejure.org/1998,14749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.1998 - 4 N 97.1023 (https://dejure.org/1998,14749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 4 N 97.1023 (https://dejure.org/1998,14749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Angemessenheit von Hundesteuersätzen im Rahmen einer Normenkontrolle hinsichtlich der Änderungssatzung für die Erhebung der Hundesteuer in einer kleinen Gemeinde; Formelle Anforderungen an eine Bestätigung des früheren Beschlusses über die Erhöhung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes;

    Als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG soll mit der Hundesteuer ein besonderer Aufwand, den der Steuerpflichtige betreibt, also eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen erfasst werden (BayVGH v. 30.7.1998 Az. 4 N 97.1023 RdNr. 8 unter Hinweis auf BVerwG v. 29.11.1991 NVwZ 1992, 1098).

    2.2 Neben dem Zweck der Einnahmeerzielung darf der Gesetzgeber mit der Besteuerung auch ordnungspolitische Nebenzwecke verfolgen, so den Zweck, die Haltung von Hunden einzudämmen, um die Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Kosten für die Beseitigung der Verunreinigung möglichst gering zu halten (BVerfG v. 30.10.1961 BVerfGE 13, 181/196; BayVerfGH v. 26.2.1976 BayVBl 1976, 269; BayVGH v. 30.7.1998 a.a.O. RdNr. 11).

    Bei dieser Steuerbelastung für die Hundehaltung ist die Steuer ersichtlich nicht darauf ausgerichtet, die Erfüllung des Steuertatbestands durch eine erdrosselnde Wirkung praktisch unmöglich zu machen (BayVGH v. 30.7.1998 a.a.O.).

  • VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.2770

    Hundesteuer; Verdoppelung des Steuersatzes; erdrosselnde Wirkung (verneint)

    Als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG soll mit der Hundesteuer ein besonderer Aufwand, den der Steuerpflichtige betreibt, also eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen erfasst werden (BayVGH v. 30.7.1998 Az. 4 N 97.1023 RdNr. 8 unter Hinweis auf BVerwG v. 29.11.1991 NVwZ 1992, 1098).

    Neben dem Zweck der Einnahmeerzielung darf der Gesetzgeber mit der Besteuerung auch ordnungspolitische Nebenzwecke verfolgen, so den Zweck, die Haltung von Hunden einzudämmen, um die Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Kosten für die Beseitigung der Verunreinigung möglichst gering zu halten (BVerfG v. 30.10.1961 BVerfGE 13, 181/196; BayVerfGH v. 26.2.1976 BayVBl 1976, 269; BayVGH v. 30.7.1998 a.a.O. RdNr. 11).

    Bei dieser Steuerbelastung für die Hundehaltung ist die Steuer ersichtlich nicht darauf ausgerichtet, die Erfüllung des Steuertatbestands durch eine erdrosselnde Wirkung praktisch unmöglich zu machen (BayVGH v. 30.7.1998 a.a.O.).

  • VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.2536

    Hundesteuer; Verdoppelung des Steuersatzes; erdrosselnde Wirkung (verneint)

    Als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG soll mit der Hundesteuer ein besonderer Aufwand, den der Steuerpflichtige betreibt, also eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen erfasst werden (BayVGH v. 30.7.1998 Az. 4 N 97.1023 RdNr. 8 unter Hinweis auf BVerwG v. 29.11.1991 NVwZ 1992, 1098).

    Neben dem Zweck der Einnahmeerzielung darf der Gesetzgeber mit der Besteuerung auch ordnungspolitische Nebenzwecke verfolgen, so den Zweck, die Haltung von Hunden einzudämmen, um die Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Kosten für die Beseitigung der Verunreinigung möglichst gering zu halten (BVerfG v. 30.10.1961 BVerfGE 13, 181/196; BayVerfGH v. 26.2.1976 BayVBl 1976, 269; BayVGH v. 30.7.1998 a.a.O. RdNr. 11).

    Bei dieser Steuerbelastung für die Hundehaltung ist die Steuer ersichtlich nicht darauf ausgerichtet, die Erfüllung des Steuertatbestands durch eine erdrosselnde Wirkung praktisch unmöglich zu machen (BayVGH v. 30.7.1998 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11221/12

    Normenkontrollverfahren gegen eine Hundesteuererhöhung

    c) Für die Verhältnismäßigkeit der erhöhten Hundesteuer kommt es auch nicht auf den Faktor an, um den sie erhöht worden ist (BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 N 97.1023 - VG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2011 - 4 K 1090/10 -, jew. juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12

    Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes

    c) Für die Verhältnismäßigkeit der erhöhten Hundesteuer kommt es auch nicht auf den Faktor an, um den sie erhöht worden ist (BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 N 97.1023 - VG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2011 - 4 K 1090/10 -, jew. juris).
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