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   BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91   

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https://dejure.org/1992,61
BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91 (https://dejure.org/1992,61)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 NB 20.91 (https://dejure.org/1992,61)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 (https://dejure.org/1992,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauleitplanung - Anpassung - Landesplanerisches Ziel - Nutzungsvorrang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 329
  • NJW 1993, 872 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 167
  • DVBl 1992, 1438
  • DÖV 1993, 118
  • ZfBR 1992, 280
 
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Wird zitiert von ... (236)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (BVerwGE 90, 329, 333 f.) dargelegt, dass das Raumplanungsrecht eine Abfolge von Planungsentscheidungen auf Bundes- und auf Landesebene mit fortschreitender Verdichtung bis hin zu konkreten Festlegungen auf Gemeindeebene umfasst.

    Mit anderen Worten: Die Bindungen, die sich aus den Zielen der Raumordnung ergeben, sind "gleichsam vor die Klammer des Abwägungsprozesses gezogen" (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - a.a.O., S. 332).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Sie hat im Interesse der räumlichen Gesamtentwicklung alle auftretenden Nutzungsansprüche an den Raum und alle raumbedeutsamen Belange zu koordinieren und in diesem Zusammenhang u. a. verbindliche Vorgaben für nachgeordnete Planungsstufen zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Sie sind anders als Grundsätze der Raumordnung nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung des Planungsraumes das Ergebnis landesplanerischer Abwägung (Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ).

    Der Eingriff in Art. 28 Abs. 2 GG durch Plansatz 3.3.7.1 Satz 1 LEP 2002 ist formal vom Landesplanungsgesetz gedeckt und auch materiell gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig (vgl. auch Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ).

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