Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 23.11.2015

Rechtsprechung
   LG Konstanz, 07.07.2015 - 4 O 105/15   

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https://dejure.org/2015,70758
LG Konstanz, 07.07.2015 - 4 O 105/15 (https://dejure.org/2015,70758)
LG Konstanz, Entscheidung vom 07.07.2015 - 4 O 105/15 (https://dejure.org/2015,70758)
LG Konstanz, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 4 O 105/15 (https://dejure.org/2015,70758)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 9 U 167/15

    Klage des Erben gegen den bevollmächtigten Abkömmling des Erblassers:

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 07.07.2015 - Me 4 O 105/15 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 07.07.2015 - Me 4 O 105/15 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 7.100,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43346
LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15 (https://dejure.org/2015,43346)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.11.2015 - 4 O 105/15 (https://dejure.org/2015,43346)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. November 2015 - 4 O 105/15 (https://dejure.org/2015,43346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklungsbegehren eines Darlehensvertrags nach Widerruf durch den Darlehensnehmer; Erfordernis einer umfassenden, unmissverständlichen und für den Verbraucher eindeutigen Belehrung über sein Widerrufsrecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v.27.03.2015, I-17 U 125/14), der sich die Kammer anschließt, genügt die Formulierung zur Frage des Fristbeginns, die an die Überlassung der näher genannten Urkunden (Widerrufsbelehrung und Vertragsurkunde, schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags) anknüpft, dem sich aus § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. ergebenden Deutlichkeitsgebot.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Auszug aus LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15
    Es lag kein finanziertes (verbundenes) Geschäft vor, weshalb die Belehrungen in diesem Abschnitt den Widerruf des vorliegenden Darlehensvertrags nicht betrafen, mithin keinerlei Wirkung entfalten konnten, weshalb diese Passage für eine ordnungsgemäße Information des Verbrauchers über dessen Widerrufsrecht ohne Belang ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.07.2014, 23 U 172/13, BeckRS 2014, 16740; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2015, I-22 U 17/15, BeckRS 2015, 13607 unter Rn. 72).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15
    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände und damit auf die inhaltliche Unrichtigkeit der Privaturkunde beruft, trifft insoweit die Beweislast (vgl. BGH, NJW 2002, 3164 (165) m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung zudem grundsätzlich keine anderen Erklärungen erhalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (vgl. BGH v. 15.02.2011, XI ZR 148/10).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus LG Duisburg, 23.11.2015 - 4 O 105/15
    Es lag kein finanziertes (verbundenes) Geschäft vor, weshalb die Belehrungen in diesem Abschnitt den Widerruf des vorliegenden Darlehensvertrags nicht betrafen, mithin keinerlei Wirkung entfalten konnten, weshalb diese Passage für eine ordnungsgemäße Information des Verbrauchers über dessen Widerrufsrecht ohne Belang ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.07.2014, 23 U 172/13, BeckRS 2014, 16740; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2015, I-22 U 17/15, BeckRS 2015, 13607 unter Rn. 72).
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