Rechtsprechung
LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19 |
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Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Abgasskandal - Audi zu Schadensersatz bei A6 mit Motor EA 897 verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17
VW-"Abgasskandal"
Auszug aus LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19
Das gilt auch, wenn der Käufer sich bis zum Bekanntwerden einer solchen Täuschung keine konkreten Vorstellungen von den technischen Einrichtungen und den rechtlichen Voraussetzungen für die Typgenehmigung gemacht hat (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, Az. 18 U 112/17, NZV 2018, 72).Die Durchführung des Software-Updates ist dem Kläger schließlich auch deshalb unzumutbar, weil er zu Recht befürchtet, dass dem Fahrzeug selbst nach diesem Update allein wegen der Betroffenheit von dem Abgasskandal, der lang anhaltenden öffentlichen Diskussion und der Kritik an der Beklagten sowie der Veränderung des Originalzustandes durch das Update mit der Gefahr von Folgeproblemen ein merkantiler Minderwert verbleiben wird (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 20.12.2017, Az. 18 U 112/17, juris Rz. 48).
- LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
Zur Haftung des VW-Konzerns für Schummelsoftware in re-importierten Fahrzeugen
Auszug aus LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19
Es darf davon ausgegangen werden, dass das KBA sich über die weitreichenden Konsequenzen vor der Verlautbarung verpflichtender Rückrufe vollumfänglich im Klaren war und die Bewertung der Software als unzulässige Abschalteinrichtung nur in solchen Fällen getroffen hat, in denen dies unausweichlich war (LG Köln, Urteil vom 20.12.2018, 36 O 147/18, BeckRS 2018, 35370).Der Kläger befürchtet, dass das von der Beklagten angebotene Update den vorhandenen technischen Mangel des streitgegenständlichen Pkw entweder nicht dauerhaft beheben oder aber wieder zu neuen Problemen führen wird: Diese berechtigten Zweifel ergeben sich bereits daraus, dass es der Beklagten bisher offenbar nicht gelungen ist, Dieselfahrzeuge herzustellen, die - ohne Manipulationen - einerseits die Abgasgrenzwerte wenigstens im Prüfstandsverfahren einhalten und andererseits die am Markt erwünschte und beworbene Leistung bringen, während sie nunmehr geltend macht, dass ihr kurz nach Bekanntwerden der Manipulationen die Lösung dieses Problems mittels eines einzigen Software-Updates - ohne die Notwendigkeit von Hardware-Nachrüstungen, ohne erneute Unterwanderung der Aussagekraft der Prüfstandswerte und ohne jegliche nachteilige Folgen - gelungen sei (im Anschluss an LG Köln, Urteil vom 20.12.2018, 36 O 147/18, BeckRS 2018, 35370).
- LG Arnsberg, 14.06.2017 - 1 O 25/17
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rücktritt vom Kaufvertrag über einen …
Auszug aus LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19
Diese Zweifel werden noch verstärkt durch die die "naheliegende Frage, warum die Beklagte (...) die jetzt beabsichtigten technischen Lösungen nicht von vornherein implementiert hat" (LG Arnsberg Urteil v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, Rz. 35). - OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
Auszug aus LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19
Dies zeigt auch der Vergleich mit den Fallgruppen, in denen eine derartige Entziehung angenommen wird (vgl. bspw. Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1989 - 24 U 9/89). - OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18
Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Auszug aus LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19
Maßgebend für das Vorhandensein eines Schadens ist hier die allgemeine Vorstellung des Klägers als Käufer eines für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmten Pkw, dass die dafür notwendige Typengenehmigung und die Betriebszulassung ohne gegenüber den zuständigen öffentlichen Stellen verheimlichte Manipulation erwirkt wurden und dass es deshalb keine rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Typengenehmigung und der Betriebszulassung ausgehend von einer heimlichen Manipulation gibt und geben wird (OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, NZW 2019, 249).
Rechtsprechung
LG Ellwangen/Jagst, 24.11.2020 - 4 O 180/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)