Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4901
LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19 (https://dejure.org/2020,4901)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.02.2020 - 4 O 348/19 (https://dejure.org/2020,4901)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 4 O 348/19 (https://dejure.org/2020,4901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,4901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht - BILD-Zeitung gegen Sänger der Neonazi-Band Oidoxie

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19
    Sie hat damit aber nicht lediglich eine fremde Äußerung verbreitet, sondern sich diese zu eigen gemacht, indem sie diese in ihre eigene Berichtsdarstellung so eingefügt hat, dass sie letztlich als ihre eigene erscheint (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12, NJW 2014, 2029).

    Je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, umso höhere Anforderungen sind deshalb an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12, NJW 2014, 2029).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BverfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98).

    Wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, besteht in dem Fall eines zukünftigen Unterlassungsbegehrens kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen der Äußerung abzusehen (BverfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98).

  • LG Dortmund, 30.07.2019 - 4 O 264/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presse, Unterlassung, Combat18

    Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19
    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem Verfahren 4 O 264/19, in dem die Kammer am 30.07.2019 eine einstweilige Verfügung erlassen hat, mit der der Beklagten die Unterlassung der folgender Behauptungen aufgegeben worden ist:.
  • OLG Hamm, 25.08.2020 - 4 U 54/20

    Aussagen in einer Tageszeitung verstoßen zum Teil gegen das Persönlichkeitsrecht

    Die Beklagte und Berufungsklägerin hat beantragt, das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19.02.2020 zum Az.: 4 O 348/19 abzuändern und die Klage abzuweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht