Rechtsprechung
LG Dortmund, 04.05.2011 - 4 O 55/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Hypothetische Einwilligung; Leitungsanästhesie
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 823
Hypothetische Einwilligung; Leitungsanästhesie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbliebene Aufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie führt auch bei korrekt durchgeführter Behandlung zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld; Anspruch auf Schmerzensgeld bei unterbliebener Aufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie bei korrekt ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbliebene Aufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie führt auch bei korrekt durchgeführter Behandlung zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld; Anspruch auf Schmerzensgeld bei unterbliebener Aufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie bei korrekt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 4 O 55/09
Aus diesem Grunde ist in einer insbesondere die Schwere, die Dringlichkeit und die Alternativen des jeweiligen Eingriffs thematisierenden Anhörung des Patienten zu klären, ob er auch nach ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, 1027). - BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93
Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren
Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 4 O 55/09
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belasten kann (vgl. BGH NJW 1994, 3012).
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 217/09
Anforderungen an die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der …
Die einstweilige Verfügung vom 17. Februar 2009 - 4 O 55/09 - wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.Mit Antrag vom 16. Februar 2009 erwirkte die Antragstellerin am 17. Februar 2009 eine einstweilige Verfügung der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen -4 O 55/09 (Bl.41 f.), nach der es der Antragsgegner unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen hatte, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Schultaschen.